Reihenfolge bei UG Gründung
(2 Antworten)Hallo! Ich möchte mich gerne mit einem Restaurant selbstständig machen und würde gerne im zuge dessen eine UG also eine Deutsche Limited gründen! Dazu hätte ich einige Fragen:
1. Ich habe die Location noch nicht gefunden, soll/kann ich die UG trotzdem schon anmelden?
1.a. Wenn ja! Wie lange vorher kann man das tunß
2. In welcher Reihenfolge soll ich vorgehen UG anmelden/Firmenkonto eröffnen/ Kredit bei der Kfw Bank beantragen
3. Mir wurde gesagt um förderung von der Kfw Bank zu bekommen darf man das Business noch nicht offiziell gegründet haben! Gilt das auch für die UG oder nur für das Restaurant?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Hallochen Musketier, ...
... Die UG braucht einen Firmensitz. Das kann dein Lokal (das wäre sinnvoll), aber auch eine andere Adresse davor sein. Danach meldest halt um, wenn die Adresse bekannt ist.
.... Zeit spielt keine Rolle.
.... Bankgespräch führen, sensibel zuhören was der Banker erwartet, Antrag stellen, UG anmelden, Firmenkonto eröffnen
.... Führe das Bankgespräch, großzügig betrachtet gilt das schon als Zeitpunkt, der verstrichen sein muss (am besten aber nach Antrag) um zu gründen. Wenn Du nicht als Einzelunternehmer sondern als UG gründest, ist dieser Moment gültig, - das Restaurant (Pachtvertrag) ist zweitrangig. Du solltest Verpflichtungen erst eingehen, wenn die Finanzierung steht.
Viel Spass bei Deinem Restaurant, vielleicht bekomme ich mal ne Karte und Adresse.Kommentar schreiben
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@uvis-beratung: danke für die hilfe, habs nur in die richtige Kategorie geschoben.
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