Reifendienst/Ersatzteilhandel & Kleinreparaturbetrieb gründen

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Ich möchte mich mit einem Reifendienst und Ersatzteilhandel sowie Kleinreparaturen(Kfz-Hilfsgewerbe) selbstständig machen und dieses erstmal nach der Kleinunternehmerregel ( Nebengewerbe) betreiben.Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich mich dafür in die Handwerksrolle eintragen lassen muss oder ob eine einfache Gewerbeanmeldung reicht.Wenn eine Eintragung in die Handwerkerolle erfolgen muss reicht dann der Nachweis(z.B. Arbeitszeugnis) meines Arbeitgebers das ich in meinem Beruf in der jetziger Firma 10Jahre  ausgeführt habe? Berufsabschluß als Kfz-Mechanikergeselle habe ich.Sind damit alle Vorraussetzungen ein solches Unternehmen zu gründen erfüllt??? Was muss ich noch beachten??? 

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    Kraftfahrzeugtechniker ist in jedem Fall ein zulassungspflichtiges Handwerk. 

    Für eine Ausübungsberechtigung müssen Sie nach bestandenen Gesellenprüfung mindestens 6 Jahre in Ihrem Handwerk tätig gewesen sein, davon mindestens 4 Jahre in leitender Stellung.

    Für den Nachweis reicht ein ausführliches Arbeitszeugnis aus.

    In wie weit das geplante Kfz-Hilfsgewerbe von der Meisterpflicht verschont wird und welche Arbeiten Sie dann nur ausführen dürften... wäre eine Frage für Ihr zuständiges Gewerbeamt.

    Zum Weiterlesen: mit Ausübungsberechtigung selbständig


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