Rechnung schreiben für Tätigkeit, die nichts mit Gewerbe zu tun hat?

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Hi,

das ist meine Situation:
Ich bin 17 und habe beim Vormundschaftsgericht eine vorzeitige volle Geschäftsfähigkeit beantragt, habe die Bestätigung bereits erhalten und wenn ich in den nächsten 2 Wochen nicht dagegen klage, habe ich sie in der Tasche. Anschließend werde ich ein Gewerbe anmelden, um auf eBay legal Handel zu treiben. Soweit so gut. Nun bin ich gerade dabei, für eine Arztpraxis die Homepage zu erstellen, und diese hätten natürlich gerne eine Rechnung über meine Arbeit.
meine Frage: Kann ich, wenn ich als Händler ein Gewerbe angemeldet habe, eine Rechnung über diese gestalterische Tätigkeit schreiben oder müsste ich dazu extra einen Freiberuf oder ein Gewerbe mit anderem Gegenstand anmelden?

Wird bei der Gewerbeanmeldung überhaupt festgelegt, was der Gegenstand des Gewerbes ist?

Schonmal danke für eure Antworten

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