Rechnung f. künstl. Tätigkeit als Privatperson?
(3 Antworten)Liebe Forenmitglieder,
eben bin ich auf diese Seite gestoßen, von der ich mir Rat in einer Sache erhoffe, die mich derzeit umtreibt.
Ich werde ab und an im Jahr gefragt, ob ich bei Konzerten als Musiker mal aushelfen kann, wenn jemand fehlt etc. - bin da recht vielseitig einsetzbar. Viele Freunde und Kollegen machen Musik, und drei-, vier Mal im Jahr kommt das vor.
Am Ende bekommt die Kapelle natürlich auch eine Gage, und das geht leider nicht immer schwarz ab.
Man hatte mich nun nach einem Auftritt gefragt, ob ich (wie die anderen Bandkollegen) eine Rechnung schreiben könnte. So etwas habe ich noch nie gemacht. Ich weiß mittlerweile, dass ich darunterschreiben könnte, dass ich nach §19 oder so keine USt. ausweise. Außerdem habe ich mich bereits schlau gemacht, was sonst so alles auf einer amtlichen Rechnung zu stehen hat.
Jetzt aber meine Fragen:
- Darf ich als Privatperson ohne Gewerbe eine solche Rechnung schreiben? Für die 150,- Euro, um die es da pro Gig geht, lohnt sich ja kein Gewerbe.
- Muss ich mich vorher mit dem Finanzamt oder meinem Steuerberater besprechen?
- Muss ich sonst irgendetwas beachten? Ich habe natürlich als Berufstätiger eine normale Steuernummer - kann ich die auch für so eine Rechnung hernehmen?
Ich weiß nicht, wen ich sonst mit diesen Fragen nerven könnte... vielleicht weiß hier wer Rat. Ansonsten bliebe mir nur mal ein Ortstermin in der Steuerkanzlei... vorab also vielen Dank an alle, die mit Tipps und Hinweisen dienlich sein können!
Liebe Grüße vom Niederrhein,
Phil
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Antworten
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Hallo,
- Darf ich als Privatperson ohne Gewerbe eine solche Rechnung schreiben? Für die 150,- Euro, um die es da pro Gig geht, lohnt sich ja kein Gewerbe.
Sie dürfen eine Rechnung schreiben.
Da Sie diese Tätigkeit mit Wiederholungsabsicht und der Absicht Gewinn zu erzielen ausüben, üben Sie - auch ohne tatsächliche Anmeldung - bereits ein Gewerbe oder ein selbständige Tätigkeit aus.- Muss ich mich vorher mit dem Finanzamt oder meinem Steuerberater besprechen?
Bei diesem geringen Umfang halte ich es nicht für erforderlich. Einfach Ihre Einnahmen abzüglich Ausgaben (z. B. Fahrtkosten) am Jahresende in Ihrer Einkommensteuererklärung mit angeben (Anlage G oder S).- Muss ich sonst irgendetwas beachten? Ich habe natürlich als Berufstätiger eine normale Steuernummer - kann ich die auch für so eine Rechnung hernehmen?
Nein, sonst nichts zu beachten. Diese Steuernummer können Sie angeben.
P. S.
Leihenhaften Frage am Rande: Wer oder was ist ein "Gig"?
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Danke für die ersten Antworten. Das hilft mir schon einmal sehr viel weiter.
Wiederholungsabsicht, nun ja, das könnte man mir unterstellen, stimmt. Bin ich denn deswegen jetzt in der Pflicht, ein Gewerbe anzumelden? Oder kann ich die zwei oder drei Rechnungen, die ich vielleicht noch bis zum Jahresende schreibe (womöglich bleibt es auch bei einer einzigen), so meinem Steuerberater mit dazulegen, ohne dass das Finanzamt mich verhaften lässt, weil ich ein Pseudogewerbe betreibe? *g*
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