Rechnung aus dem Ausland

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Hi,

ich möchte als Freiberufler (Berater) tätig werden. Dabei berate ich Unternehmen und biete Ihnen an, Open-Source-Lösungen anpassen zu lassen (nicht selbst, sondern über Programmierer aus dem Ausland), wobei ich als Projektleiter fungiere.

Nun möchte ich meinem Auftraggeber EINE Rechnung stellen, die ebenfalls die Kosten für die Programmierer enthält, damit sich mein Auftraggeber lediglich mit einer Rechnung (von mir) begnügen kann und ich den Rest abwickle.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Wie verhalten sich die Steuern hier? Ich habe gelesen, dass die MwST in Deutschland von mir angemeldet werden müssen, ich also eine Netto- Rechnung erhalte. Die MwST könne ich dann allerdings direkt durch die Vorsteuer eliminieren (Null- Rechnung). Stimmt das soweit?

Und kann ich die Posten dann einfach auf meiner Rechnung auflisten, oder gibt es dann Ärger mit dem Finanzamt, welches mich dadurch zum Gewerbe erklären möchte??

Habe leider nur Artikel zum Thema Steuern für Deutsche Unternehmen gefunden, die im Ausland Rechnungen stellen (also Geld erhalten) und nicht umgekehrt..

Freue mich über jede Hilfe
Gruß
Alex

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