Raumkosten steuerlich geltend machen
(2 Antworten)Guten Tag,
meine Frau fertigt, als Selbständige, Schmuck aus Lederwaren und Silber an und vertreibt diese über ein Online Shop und an diversen Boutiken und Privatpersonen. In unser Miethaus hat Sie dafür im Keller 2 kleine Räume für Ihre Produktion und Buchhaltung eingerichtet. Können wir dies und die Betriebskosten (Strom,Heizung, Reinigung) irgendwie steuerlich geltend machen?
In der letzten Gewinnermittlung 2010 vom Buchhalter stehen 13,65 Euro als Raumkosten.
Beste Grüße
Ronald Klijn
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Antworten
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Hallo,
in Ihrem Mietvertrag sind doch sicherlich die m² der einzelnen Räume - auch der Kellerräume vermerkt?
Im Anteil der m² können Sie die Strom- und Heizungskosten aufteilen und als Betriebsausgabe in Ihrer EÜR ansetzen.
Alle Einrichtungsgegenstände, die für diese Räume gekauft wurden (Schreibtisch, Stuhl, Regal) sind ebenfalls als Betriebsausgabe zu erfassen.
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Hallo,
wenn bei den Energiekosten eine andere Aufteilung, als die nach Qm, der Wirklichkeit näher kommt (weil z. B. im Vergleich zur Wohnung viel Strom für Licht und Maschinen benötigt wird) und auch noch zu einem besseren Ergebnis führt, ist auch diese anwendbar. Allerdings ist der Nachweis gegenüber dem Finanzamt in der Regel etwas schwieriger.
Zusätzlich ist auch noch die anteilige Miete für diese Räume abzugsfähig, sofern hierfür überhaupt Miete gezahlt wird.
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