private Gegenstände und Kleingewerbe
(1 Antwort)Hallo liebe Forenmitglieder,
ich besitze einige Geräte, die ich vor meiner Gewerbeanmeldung privat gekauft habe. Nun möchte ich sie aber in meinem Gewerbe (kurz gesagt Vermietung der Geräte) nutzen.
Muss/kann ich diese Geräte "übernehmen"?
Danke für eure Hilfe
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Antworten
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Hallo du Held der Nacht,
Hier kann ich mal recht schnell antworten, es geht hier ganz eindeutig um Vorweggenommene Betriebsausgaben, welche Du durch eine Privateinlage In das Betriebsvermögen deiner Firma aufnehmen kannst. Entweder musst Du den Wert schätzen, sozusagen als aktueller Marktwert oder wenn du noch eine Rechnung für dieses Gerät hast, kann unter Umständen dieser Wert genutzt werden. Dabei gibt es jedoch einige Dinge zu beachten, da würde ich dir empfehlen, im Forum des Lexikons für Betriebsausgaben nachzulesen. Dort wurde schon sehr viel darüber geschrieben.
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