Preisangabe Ohne Mwst. - Kleinunternehmerregelung
(1 Antwort)Grüße an alle Teilnehmer,
Ich betreibe ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung und meine Preise enthalten keine Umsatzsteuer sowie einen Hinweis auf die Kleinunternehmerreglung. Meine Frage ist nun, ob diese Praxis(Preisangabe ohne die gesetzliche Mwst. und mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung) im Geschäftsalltag eine abmahnsichere ist? Ob es in der Vergangenheit Abmahnungen von Onlinehändlern(Kleinunternehmern) in diesem Zusammenhang gegeben hat, weiß ich persönlich noch nicht.
Sollte dies der Fall gewesen sein, dann würde ich eine Optierung zur Regelbesteuerung in Erwägung ziehen, wobei ich noch nicht ganz genau weiß, ob ich als Einzelunternehmer, der noch an seine Entscheidung der Kleinunternehmerregelung gebunden ist, zur Regelbesteuerung optieren darf. Wie würde meim Stutus nach einer evtl. Optierung zur Regelbesteuerung lauten, etwa Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerpflichtig oder endet die Kleinunternehmerregelung mit der Optierung zur Regelbesteuerung automatisch ?
Schönen Dank im voraus
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Hallo Möve,
nach Deiner Schilderung verhälst Du Dich im Sinne des § 19 UstG. Trotzdem kann es Dir passieren, daß jemand versucht, Dich abzumahnen. Das ist ein eigenes Geschäftsmodell.
Falls Du Deine Besteuerung ändern möchtest, gilt die Entscheidung immer für das gesamte Kalenderjahr, also auch rückwirkend für bereits gelaufene Geschäfte. An die Entscheidung zur Regelbesteuerung bist Du - auch nach Gesetzestext - 5 Jahre gebunden.
Meine Empfehlung: Für den Fall der Fälle einen guten Anwalt suchen und ansonsten die Vorteile der Kleinunterregelung nutzen, wenn es diese für Dich gibt.
Viele Grüße aus Berlin
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kommentiert von Möve am 20. November 2011
Hallo Gudrun und herzlichen Dank zunächst für deine Antwort auf meine Frage, aus welcher ich eine für mich entscheidende Information im Bezug auf einen Wechsel zur Regelbesteuerung gewinnen konnte. Ich wußte nämlich noch nicht, dass eine derartige Entscheidung rückwirkend für ein ganzes Kalenderjahr gelten würde.
Das hieße also, dass ich, im Falle eines Wechsels zur Regelbesteuerung, beispielsweise zum 01.12.2011, die Mehrwert bzw. Umsatzsteuer für alle Einkünfte bzw. Umsätze und Investitionen der vergangenen elf Monate seit dem 01.01.2011 rückwirkend und anteilig zu zahlen hätte, richig?
Unter diesen Umständen würde ich dann einen Wechsel sinnvollerweise erst zum 01.01.2012 in Betracht ziehen. Wie lange würde dann ein Wechsel nach der Antragstellung dauern und wann sollte ich am besten den Antrag stellen, damit der Wechsel rechtzeitig zum 1. Januar 2012 wirksam wird ?
Herzlichen Dank abermals und schöne Grüße
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kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 20. November 2011
Hallo!
Der Wechsel muß vor allem in der Praxis geschehen. Das heißt, die Rechnungen müssen nun regelrecht geschrieben werden. Dem Finanzamt gibt man entweder mit der Jahres Umsatz Steuererklärung zum 31. Mai Bescheid oder formlos.
Aus dem geplanten Umsatz und den geplanten Kosten ergibt sich außerdem eine voraussichtliche Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer. Diese wiederum bestimmt, in welchem Rythmus nun die Umsatzsteuervoranmeldungen vorzunehmen sind, monatlich, quartalsmäßig oder jährlich. Dazu gibt es Post vom Finanzamt.
Na dann einen guten Start!
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kommentiert von Möve am 23. November 2011
Ist denn ein Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung jederzeit möglich oder ausschliesslich zum 1.1. eines jedes Jahres ? Mit anderen Worten, dürfte ich denn beispielsweise zum 1.12.2011 wechseln ?
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kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 23. November 2011
Wenn man Kleinunternehmer ist, kann man sich bis zur endgültigen Festsetzung der Umsatzsteuer (normalerweise bis 4 Wochen nach Abgabe der Erklärung) anders entscheiden. Diese Entscheidung betrifft immer das gesamte Kalenderjahr - oder auch das verkürzte, wenn man erst im Laufe des Jahres angefangen hatte.
Wann man die Entscheidung trifft, ist also ziemlich egal - am Anfang, in der Mitte, am letzten Tag. Wirklich relevant ist, daß dann alle Umsätze, die man hatte, inklusive Umsatzsteuer gerechnet werden müssen. Wenn man vorher ohne Umsatzsteuer kalkuliert hat, könnte man Liquiditäts- und Rentabilitätsprobleme bekommen.
Eine ganz genaue Abwägung aller Vor- und Nachteile ist mit den letzten Umsaätzen und Ausgaben des Jahres möglich. Vorher kann man schätzungsweise ermitteln, was günstiger ist.
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kommentiert von Möve am 20. November 2011
Hallo Gudrun und herzlichen Dank zunächst für deine Antwort auf meine Frage, aus welcher ich eine für mich entscheidende Information im Bezug auf einen Wechsel zur Regelbesteuerung gewinnen konnte. Ich wußte nämlich noch nicht, dass eine derartige Entscheidung rückwirkend für ein ganzes Kalenderjahr gelten würde.
Das hieße also, dass ich, im Falle eines Wechsels zur Regelbesteuerung, beispielsweise zum 01.12.2011, die Mehrwert bzw. Umsatzsteuer für alle Einkünfte bzw. Umsätze und Investitionen der vergangenen elf Monate seit dem 01.01.2011 rückwirkend und anteilig zu zahlen hätte, richig?
Unter diesen Umständen würde ich dann einen Wechsel sinnvollerweise erst zum 01.01.2012 in Betracht ziehen. Wie lange würde dann ein Wechsel nach der Antragstellung dauern und wann sollte ich am besten den Antrag stellen, damit der Wechsel rechtzeitig zum 1. Januar 2012 wirksam wird ?
Herzlichen Dank abermals und schöne Grüße
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