PKW-Kosten absetzen
(2 Antworten)Hallo,
ich habe eine Frage zu meinen PKW, den ich privat sowie geschäftlich nutze.
In meiner Einkommenssteuererklärung und EÜR möchte ich die Kilometerpauschale von 0,30 Eur/km für geschäftliche Fahrten absetzen. Darf ich trotzdem auch die Rechnungen für Reparaturen am Auto, die Versicherungskosten und die Kfz-Steuer als Ausgaben absetzen? Oder ist dies in der Kilometerpauschale bereits inbegriffen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort!
Adrien
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Da dies auch mich in Zukunft betrifft, schließe ich mich der Frage an, obwohl ich der Meinung bin, dass mit den 0,30 Euro alle Kosten abgegolten sind.
Wie sieht es mit Kosten für Unfällen bei gewerblichen Fahrten bei einem privat zugelassenen PKW aus?
Unabhängig davon versuche ich gerade rauszufinden, wie ich mich besser stehe. Privat-Pkw oder Firmen- Pkw? Es fällt 2010 keine Einkommensteuer an!
PKW-Leasingrate: 200,- Euro incl. Mwst (privat) bzw. 200,- Euro + Mwst ( Firma). Versicherung: 600,- Euro incl. Mwst (privat) bzw. 800,- Euro + Mwst ( Firma). Zudem gilt bei Firmen- Pkw noch die 1%-Regelung.
Zur Zeit bin der der Meinung, dass ich mich mit einem Privat-Pkw besser stehe.
Korrekt? Es steht aber noch nicht fest ob ich §19 in Anspruch nehme.
Wenn ich ab Juli 2010 einen in Aussicht gestellten Auftrag erhalte, muss ich Rechnungen mit Umsatzteuer erstellen.Kommentar schreiben
Kommentare
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Nein, in den 30 Cent Kilometerpauschale ist alles drin, da geht nichts mehr extra. Prinzipiell muss man dabei jedoch folgendes beachten: die Pauschale für die Reisekostenabrechnung von 0,30 € darf man nur nutzen, wenn das Fahrzeug weniger als 50% betrieblich genutzt wird, also überwiegend privat. Wird das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich genutzt, muss es zwangsläufig im Betriebsvermögen aktiviert werden und somit dürfen nur die tatsächlichen Kfz-Kosten angesetzt werden.
dazu habe ich bereits einen Artikel veröffentlicht:
Fahrzeuge im BetriebsvermögenUnabhängig davon versuche ich gerade rauszufinden, wie ich mich besser stehe. Privat-Pkw oder Firmen- Pkw?
das ist eben nicht immer ganz so einfach, da man unter bestimmten Umständen kein Wahlrecht mehr ausüben kann. Auch dazu habe ich einen Artikel verfasst:
Teil 15 Buchführung - Kfz–Kosten, pauschal oder tatsächlicher Aufwand?
Teil 16 Buchführung - Kfz-KostenPKW-Leasingrate: 200,- Euro incl. Mwst (privat) bzw. 200,- Euro + Mwst ( Firma).
Beim Leasing ist das komplett anders, daher sollte man das Leasing nicht mit den bis jährlich besprochenen Reisekosten, Kfz Kosten oder der Reisekostenpauschale durcheinander bringen. Hier ist es erst einmal wichtig, herauszufinden, ob das diese in als Finanzierungsformen überhaupt sinnvoll ist. Das wird in der Regel an der internen Verzinsung festgemacht. Diesen Zinssatz des Leasing vergleicht man dann mit dem eines gewöhnlichen Darlehens. Danach kann man entscheiden. Hier geht es aber jedoch um die Anschaffung des Fahrzeugs, nicht um die Abrechnung der laufenden Kosten. Außerdem ist es eine Frage des Abzugs der ausgewiesenen Vorsteuer, was nur geht, wenn man als Unternehmer selbst umsatzsteuerpflichtig arbeitet.
Ich würde ihre ganz dringend empfehlen, mit einem sachverständigen Steuerberater vor Ort eine vernünftige Vergleichsrechnung durchzuführen. oder einfach mal beim Onlinesteuerberater vorsprechen.
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