Onlineshoperstellung als Freiberufler
(1 Bewertung)Hallo,
ich möchte mich nebenberuflich selbstständig machen als Freiberufler und Onlineshops und Homepages für kleine und mittelständische Unternehmen erstellen. Ist dies als Freiberufler möglich und was muss ich beachten?
Gruß
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Guten Morgen superflyz,
die Erstellung von Internetseiten, Onlineshops oder Homepages kann nicht als freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden. Sicher kann man es beim Finanzamt probieren und den Fall prüfen lassen. Dann ist man zumindest auf der richtigen Seite, mein Bauchgefühl sagt jedoch, dass eine derartige Tätigkeit nicht als selbstständige Tätigkeit (= Freiberufler) anerkannt wird.
Wurde er Unterschied zwischen einem Gewerbe und und dem Freiberufler liegt, erklärt folgender Beitrag:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
Auch im Paragraph 18 des Einkommensteuergesetzes steht eine Art Katalog, mit den Berufen, die als freiberufliche Tätigkeit und somit zu Einkünften aus selbstständiger Arbeit führen.
Im weitesten Sinne könnte man diese Tätigkeit als künstlerische Tätigkeit auffassen, dazu müsste aber auch der künstlerische Teil überwiegen und nicht der Programmierer technische Teil der Arbeit. Aus meiner Erfahrung schafft das ein Webseiten Hersteller nicht, da es nun mal mehr als designen und Grafiken erstellen bedeutet eine Webseite zu erstellen.
Melde es einfach als Gewerbe an, der Unterschied wird im obigen Artikel erklärt, der liegt im groben und ganzen auch nur in der Gewerbesteuerpflicht. eine Belastung durch zusätzliche Gewerbesteuer entsteht erst ab einem Gewinn von circa 24.500 €.
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