Online-Handel mit Schmuck

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Guten Morgen,

ich bin hauptberuflich selbststaendig mit einem Gewerbe Online-Handel für Schmuck. Mein Ehemann ist z. Z. nicht beruftaetig und möchte gerne für den Online-Shop einige Artikel selbst herstellen (er ist gelernter Goldschmied und hat seinen Meister im Ausland gemacht). Meine Fragen sind folgende:

-kann ich ihn beschaeftigen, benötigt er hierzu eine Anmeldung beim Gewerbeamt, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft etc.
-oder sollte er das Gewerbe dann besser komplett auf sich umschreiben lassen, denn ich würde sowieso gerne in meinen alten Beruf zurückgehen (als Angestellte)
-darf er diese Arbeiten von zu Hause aus machen oder muss er hierfür eine Werkstatt anmieten

Ich bedanke mich vielmals für die Hilfestellung.

Mit freundlichem Gruß
Gaby

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    Hallo und Verzeihung wegen der Verspätung.

    kann ich ihn beschaeftigen, benötigt er hierzu eine Anmeldung beim Gewerbeamt, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft etc.


    Beschäftigen ja, entweder im Rahmen eines Anstellunsgverhältnisses Vollzeit, Teilzeit oder auch Geringfügig mit bis zu 400 EUR ( Minijob) oder als Subunternehmer bzw. selbständiger Hersteller im Nebengewerbe oder auch Hauptgewerbe (also Vollzeit Selbständig).

    oder sollte er das Gewerbe dann besser komplett auf sich umschreiben lassen, denn ich würde sowieso gerne in meinen alten Beruf zurückgehen (als Angestellte)


    Geht auch, ist dann wohl auch besser, wenn sie eh weg davon wollen.

    darf er diese Arbeiten von zu Hause aus machen oder muss er hierfür eine Werkstatt anmieten


    Von zu Hause aus sollte kein problem sein, solange der vermieter nix dagegen hat. im zweifel kann das gewerbeamt verbieten, da gewerbetreibende der gewerbeordnung unterstellt sind und diese ggf. geschäftsräume (Größe, Höhe der Räume, Brandschutz etc.) vorschreiben kann. Das sollte bei der Gewerbeanmeldung mit abgeklärt werden oder gesondert im Vorfeld klären.


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