Öffnungszeiten Laden während Erziehungsurlaub
(1 Antwort)Hallo Torsten,
ich eröffne am Dienstag meinen Kräutergarten. Derzeit bekomme ich Landeserziehungsgeld und bin noch bis 01/10 im Erziehungsurlaub. Ich habe letzten Montag ein Nebengewerbe angemeldet und bin davon ausgegangen, dass ich 30 h die Woche arbeiten kann. Ist das richtig?
Muss ich unbedingt festgelegt Öffnungszeiten haben oder brauche ich die nicht unbedingt draußen anbringen und habe eben geöffnet, wenn ich gerade da bin?
Danke und viele Grüße
Nancy
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Hi Nancy,
ich eröffne am Dienstag meinen Kräutergarten.
Cool, gute Geschäftsidee, aber sicher nicht hauptberuflich umsetzbarDerzeit bekomme ich Landeserziehungsgeld und bin noch bis 01/10 im Erziehungsurlaub.
Meinst du wirklich Landeserziehungsgeld oder meinst du das seit 1.1.2007 eingeführte Elterngeld? Hier ein Elterngeldrechnerein Nebengewerbe angemeldet und bin davon ausgegangen, dass ich 30 h die Woche arbeiten kann. Ist das richtig?
Für das Elterngeld gilt eine Grenze von 30 Stunden die Woche. Das ist ok, aber die hauptberufliche Tätigkeit im Sinne der Krankenkassen beginnt bereits ab 15 Stunden die Woche.
Das würde ich mit meiner Krankenkasse abklären.Muss ich unbedingt festgelegt Öffnungszeiten haben oder brauche ich die nicht unbedingt draußen anbringen und habe eben geöffnet, wenn ich gerade da bin?
Das steht sicher in der Gewerbeordnung. Du unterliegst der Gewerbeordnung, daher auch dem Öffnungszeitengesetz bzw. dem Gesetz über den Ladenschluss.
Da steht drin, wann du nicht öffnen darfst, also Sonntage, Feiertage, Wochenenden, Weihnachten was weiß ich. Wenn du in den restlichen Zeiten auch nicht öffnest schneidest du dir ja eh selbst ins Fleisch. Ich glaube, das darf auch jedes Bundesland selbst bestimmen, zumindest die Sonderregelungen. Erkundige dich diesbezüglich bitte bei deinem zuständigen Gewerbeamt. Vergiss aber nicht: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
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