Nochmal Erzieher baut Spielgeräte u.a.

(3 Antworten)
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Ich bin jetzt hierauf gestoßen:

Kleinunternehmen ("Minderhandwerker") § 1 Abs. 2 Satz 2 HwO
Das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen definiert die einfachen, für ein zulassungspflichtiges Handwerk nicht wesentlichen Teiltätigkeiten. Es orientiert sich dabei an der herrschenden Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, der letzten Jahre. [u]Danach können einfache Tätigkeiten aus Berufsbildern von zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) ohne Qualifikation, also ohne Meisterbrief und auch Berufsausbildung, im Rahmen der Gewerbefreiheit generell selbstständig ausgeübt werden.Erforderlich ist lediglich eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde.

Einfache bzw. keine wesentlichen Tätigkeiten sind in Bezug auf zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung (HwO) solche, die

1. aus der Position des Ungelernten in bis zu drei Monaten erlernt werden können,
2. zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber aus der Gesamtsicht des zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind oder
3. nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.


Eigentlich könnte man alle drei Punkte auf mein Tätigkeitsfeld beziehen. Hat jemand Informationen, ob die Handwerkskammer das praktisch auch durchgehen lässt, oder wo Einschränkungen gemacht werden?Muss ich das im Vorfeld mit der Kammer abklären?
Vielen Dank für die Hilfe!

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Antworten

  • +0 -0

    Dazu haben wir folgende Beiträge geschrieben:

    Mit Ausübungsberechtigung selbständig?

    wie das Gesetz genau auszulegen ist, besonders in Ihrer Situation, kann ich lieder als Nichtjurist an der Stelle nciht sagen.

    habe gerade gesehen, das sie unter Spielgeräte aus Holz und mehr-Welche Art Gewerbe? die frage schon mal hatten.

    Ich würde entweder unter einer Künstlerischen Tätigkeit probieren. Dazu sollte der Teil auch überwiegen, also die gestalterische Arbeit an den Produkten. Nciht die Herstellung. Wird sicher schwierig werden.

    Andernfalls kommen Sie wiklcih in den Bereich des Tischlers, Möbeltischlers oder Schreiners.

    Dann müsste man prüfen, ob in dem Fall eine Ausübungsberechtigung den Meistertitel erssetzen kann. Dazu sind 6 Jahre Berufserfahrung nötig, das dürfte für Sie schwer werden, als erzieher.


    Oder Sie müssten sich einen Meisterbetrieb suchen, der das mit ihnen zusammen macht und so den meistertitel hergibt. dann ist aber wieder eine beteiligung fällig

    Mein Tipp: Lassen Sie das von der HWK prüfen, schriftlcih einen Antrag stellen und die HWK soll schriftlich von denen beantwortet werden. Dann haben Sie wenigsten was in der Hand.

    Danach können einfache Tätigkeiten aus Berufsbildern von zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) ohne Qualifikation, also ohne Meisterbrief und auch Berufsausbildung, im Rahmen der Gewerbefreiheit generell selbstständig ausgeübt werden.Erforderlich ist lediglich eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde.


    Genau das ist es doch.

    Und hier geht eigentlich nur Punkt eins:
    1. aus der Position des Ungelernten in bis zu drei Monaten erlernt werden können,


    sie müsste zeigen, dass es in drei monaten machbar ist. das ist ja kompliziert, in der zeit hätten sie schon 5 stück verkauft.

    Lassen Sie uns das ergebis hier wissen, wäre mal interessant.


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    Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich glaube je mehr ich der HWK "offenbare", destomehr schwinden meine Chancen. Mündlich hatte ich ja schon mal vorgesprochen, allerdings damals noch nicht mit der Option Nebengewerbe. Die sagten entweder mit Ausbildung als Holztechniker, Architekt oder halt Zimmermann. Ein Freund gab mir den Tip einfach ein Gewerbe auf GALA-Bau, Spielplatzbau anzumelden und fertig. GALA-Bau ist wohl nicht zulassungspflichtig!? Naja, wenn sich was tut, halt ich sie auf dem Laufenden! Vielen Dank noch mal!


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    Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Ich glaube je mehr ich der HWK "offenbare", destomehr schwinden meine Chancen.


    Das Gefühl hab ich bei den Ämtern schon lange. Manchmal sollte man nach der Devise handeln: "Wer viel fragt bekommt viele Antworten." das ist zwar nicht das Patentrezept, hilft aber ab und an weiter

    Ich bin gespannt und warte hier auf weitere Infos. Viel Glück


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