noch 30 Tage arbeitslosengeld mit nebengewerbe, zusätzlich noch 400€ Job? ledig! Krankenversicherung?
(1 Antwort)Hallo zusammen,
2010 habe ich mich von zu Hause aus selbständig gemacht und einen Gründungszuschuss bekommen. Leider lief es nicht so gut und 2011 habe ich das Gewerbe in ein Nebengewerbe umgewandelt und mich wieder arbeitslos gemeldet.
Dieser Anspruch läuft nächsten Monat aus. Hartz IV kommt nicht zum tragen, da mein Lebensgefährte ganz kanpp zu viel verdient.
Nun habe ich einen Arbeitgeber gefunden, der mich aber am liebsten je nach Kundenaufkommen für 9€/Std. brutto buchen würde. Damit bleibe ich aber weiter "nur" selbstständig.
Nun habe ich das Problem das ich nie weiß wieviel Geld ich einnehme. Von Gewinn mal ganz zu schweigen.
Ab nächsten Monat muss ich aber die Krankenversicherung wieder selbst bezahlen. Auch wenn es "nur" ca 150€ sind. Die müssen erst mal da sein.
Familienversicherung geht auch nicht (Hochzeit ist erst für Mitte /Ende 2012 geplant)
Bringt es was zu versuchen den neuen Arbeitgeber auf einen 400€ Job zu "überreden" und kann man evtl zu viele Stunden dann noch über Rechnung laufen lassen? Da die Stunden in den Monaten wo ich gebraucht werde wohl sehr unterschiedlich sein werden.
Oder gibt es noch eine andere Lösung?
Für die Antworten schon mal vielen Dank
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Antworten
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der 400 € Job führt auch nicht zu einer Krankenversicherung, die müssen Sie trotzdem weiter selbst bezahlen. Dennoch könnte ich nur vorstellen, dass es etwas mehr Sicherheit, jeden Monat 400 € zu haben, als permanent auf Abruf zu arbeiten. Zudem könnte man noch ein Nebengewerbe anmelden und die Tätigkeiten auf Rechnungsbasis anbieten, die über die 400 € hinausgehen. Aber Vorsicht: Gefahr der scheinselbständigkeit, habe gerade in einem anderen Artikel über Konstellationen scheinselbständigkeit, Nebengewerbe und 400 € Job berichtet.
Die beste Variante wäre eine Anstellung auf Teilzeit, so dass die Krankenversicherung wieder vom Arbeitgeber getragen wird. Daneben kann auch ein Nebengewerbe betrieben werden. Auch hier wieder Problematik der Scheinselbständigkeit beachten.
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