Nebentätigkeit als Fitnesstrainer (Freiberuflich???)
(2 Antworten)Hallo,
ich heisse Andre und bin 30 Jahre alt. Demnächst möchte ich Teilzeit 20 Stunden in der Buchhaltung und zusätzlich 30 Stunden als Fitnesstrainer arbeiten. Der Chef vom Fitnesscenter möchte nun gerne schriftlich eine Bestätigung vom Finanzamt haben, wie ich etwas in Rechnung stellen kann. Meiner Meinung nach habe ich folgende Möglichkeiten.
- Freiberuflich als Fitnesstrainer (also auf Selbständigenbasis)
- auf Gewerbebasis (habe u. a. ein Gewerbe für Ernährungsberatung angemeldet, weil ich da auch Ernährungsberatung mache)
- auf Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6
Womit fahre ich denn am Besten bzw. was ist am Sichersten. Möchte natürlich eine sichere Abrechnung haben und andererseits nicht mehr als nötig bezahlen.
Kann mir hier jemand helfen bzw. eine Auskunft geben?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!!
Gruß, André
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Antworten
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Hallo,
die Frage ist, wie Sie in das Fitnessstudio integriert sind und ob Sie auch noch für andere Studios tätig sind oder nur für eines.
Es ist nämlich zu klären, ob Sie als Arbeitnehmer oder Unternehmer beschäftigt werden.
Hierfür ist nicht das Finanzamt, sondern die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
Entsprechende Fragebögen zur arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit sind dort online erhältlich. Die Antwort kann jedoch einige Monate dauern.
Sind Sie als Arbeitnehmer einzustufen, dann besteht nicht nur Lohnsteuerpflicht, sondern auch Sozialversicherungspflicht.
Ihr Fitnesscenter-Chef und Sie sollten sich mal mit dem Steuerberater des Fitnesscenter über dieses Thema unterhalten.
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Hallo,
soweit meine Informationen stimmen, können Sie als 'Übungsleiter' im Fitnesscenter 2000,- (oder 2100,-) Euro im Jahr steuerfrei, selbständig dazuverdienen. Ihre Rechnung benötigt Re-Nr. und Ihre Steuernummer. ein Steuerberater kann Sie sicherlich genau über diese Regelung informieren.
Viel Glück!
B.Brandl
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