Nebengewerbe während Kurzarbeit angemeldet

(1 Antwort)
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Hallo,

ich habe ein Nebengewerbe angemeldet während ich ich Kurzarbeit bin.
Das meine Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden ist mir bekannt! Aber da stellen sich mir noch einige Fragen.

1. Was wird angerechnet? Einnahmen oder Gewinn?
2. Was ist mit der Steuer die ich auf meinen Gewinn zahle?

Dazu das Arbeitsamt:
1. Der Gewinn wird angerechnet!
2. Ich sollte die Situation mit der Steuer angeben und somit würde sich der anzurechnede Betrag je nach %Satz der Steuer verringern!

Hat da schon jemand erfahrungen mit?
Für mich stellt sich auch die Frage wie es aussieht wenn ich über das Jahr gesehen +-0 mache? Also auf das Jahr keinen Gewinn aber alles fein auf das Ku AG gerechnet wird?!

Danke!

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