Nebengewerbe und Hartz4?
(1 Antwort)Halöchen...
... ich bin neu hier. Habe allerdings schon ein paar mal hier im Forum gestöbert und fande es toll wie den Leuten geholfen wurde. Und heute hoffe auch ich auf eure Hilfe.
Die Sache ist folgende:
Im moment bin ich im 8Monat schwanger und erwarte mitte August mein erstes Kind. Ich werde also ab August in Elternezeit gehen. Außerdem bin ich Harzt4 Empfängerin.
Nun spiele ich allerdings schon seit längerem mit dem Gedanken einen Online-Shop für Bastelsachen zu eröffnen. Und da geht es dann auch schon los mit den Fragen.
1. Reicht es wenn ich ein Nebengewerbe anmelde um einen Online-Shop zu betreiben? Oder gibt es noch etwas anderes als Alternative zum Hauptgewerbe?
2. Gibt es vom Staat irgendwelche Unterstützung?
3. Für den Fall das die Einnahmen das Hartz4 übersteigen, kann man eine zweite Kraft einstellen?
4. Kann man Abrechnungen, Buchhaltung,Steuererklärung und Co selbst machen oder muß man sich dafür einen Steuerberater holen?
Ok das waren jetzt die Fragen die mir wichtig sind.
Aber ich denke es werden nicht die letzen gewesen sein.
Also dann schonmal danke für eure Hilfe.
lg die sanni
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Antworten
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hallo sanni,
erst einmal herzlichen Glückwunsch und freudig auf das schöne Ereignis, habe es auch gerade erleben dürfen.1. Reicht es wenn ich ein Nebengewerbe anmelde um einen Online-Shop zu betreiben? Oder gibt es noch etwas anderes als Alternative zum Hauptgewerbe?
prinzipiell reicht ein Nebengewerbe, wobei die Unterscheidung auch Gewerbe und Nebengewerbe nur für die Krankenversicherung entscheidend ist. Dadurch jedoch in jedem Fall über das Arbeitsamt krankenversichert ist, kann es die auch egal sein.
prinzipiell musst du immer beachten, dass du nur einen bestimmten Betrag als hartz IV Empfängerin hinzuverdienen darfst. Wie viel das genau ist, kannst du mit unserem Onlinerechner zum Hinzuverdienst bei Einstiegsgeld und selbständigkeit ausrechnen.
Mitte den Artikel zum Thema Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5
durchlesen.2. Gibt es vom Staat irgendwelche Unterstützung?
nur wenn du dich hauptberuflich selbständig machst, kannst du Einstiegsgeld beantragen. das Problem mit dem Hinzuverdienst, hast du dir aber auch. derzeit sehe ich keinen Vorteil, sich hauptberuflich selbstständig zu machen, nur wegen des Einstiegsgeldes wolle ich es nicht empfehlen. Man kann auch sehr gut neben gewerblich, also bis 15 Stunden pro Woche, selbstständig seinen, alles ausprobieren und später immer noch die hauptberufliche Selbständigkeit wählen.
Liste dazu bitte die Artikel zum Thema
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit3. Für den Fall das die Einnahmen das Hartz4 übersteigen, kann man eine zweite Kraft einstellen?
sicher, das wäre eine Möglichkeit, aber die denkbar schlechteste. Der Betrag liegt so niedrig, dass du bereits jemanden einstellt, um mehr Geld vom zu bekommen, obwohl es betriebswirtschaftlich noch gar keinen Sinn macht jemanden einzustellen. Wenn du viel Verdienst, verzichtet freiwillig auf dein arbeitslosengeld zwei, dann kommst du und wann mal bei denen raus. Oder willst du ewig bei denen am Nabel hängen?4. Kann man Abrechnungen, Buchhaltung,Steuererklärung und Co selbst machen oder muß man sich dafür einen Steuerberater holen?
dazu lies bitte zunächst folgende Artikel:
Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
sollten dann noch Fragen auftauchen, bitte einen neuen Beitrag in die richtige Kategorie.
grundsätzlich zum Thema Onlineshop, lies dir bitte auch folgenden Artikel durch, denn so einfach wie du das denkst ist das auf keinen Fall:
Mit einem Onlineshop Geld verdienen, nichts leichter als das
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