Nebengewerbe und Einkommensteuererklärung
(1 Antwort)Hallo,
ich habe unterschiedliche Adressen (d.h. meine Firma ist an einem anderen Ort angemeldet als meine Privatadresse).
Somit sind unterschiedliche Finanzämter zuständig. Ich möchte nun wissen wo ich meine Einkommensteuerklärung abgeben muß. Muß ich wirklich meine private Steuer und die der Firma komplett trennen?
Eine Antwort interessiert mich brennend.
Im Voraus besten Dank
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Antworten
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Das Zauwort lautet hier Wohnsitzfinanzamt und Betriebsfinanzamt.
Sobald der Ort für privaten Wohnsitz und Firma durch unterschiedliche Finanzämter betreut werden, muss man seine private Einkommenssteuer an seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben, betriebliche Steuererklärungen (Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung usw.) am Betriebsfinanzamt. Da aber der Gewinn aus der Firma auch in der privaten Einkommensteuererklärung anzugeben ist, ist in diesem Fall eine so genannteeinheitliche und gesonderte Feststellung notwendig. Das ist ein extra Formular, was von einem Steuerberater ausgefüllt und erstellt werden sollte. Durch dieses Formular wird der Gewinn festgestellt, auch wenn mehrere Beteiligte vorhanden sind, und den Finanzämtern entsprechend übermittelt.
Ich empfehle für diese Tätigkeiten unbedingt einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, das kann man nicht nebenbei machen, es ist auch schwer sich damit auseinander zusetzen, da sollte jemand sein, der das gelernt hat.
Vielleicht nutzen sie ja einen Onlinesteuerberater, der ist etwas günstiger als ein herkömmlicher.
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