Nebengewerbe und Beschäftigung in der Gleitzone
(3 Antworten)Hallo,
ich habe mir zum Thema hier und auf anderen Seiten schon viel durchgelesen aber würde es gern nocheinmal konkret auf meine Situation hören.
Ich arbeite momentan auf 401€ basis, mein Arbeitgeber zahlt also für mich die Sozialversicherunen aber in geringerem Umfang als bei einem normal beschäftigten.
Nun möchte ich mich nebenbei Selbstständig machen, ersteinmal als Nebentätigkeit und dies dann nach und nach Aufbauen.
Es soll eine Mischung aus Online Musikhandel und Webdesigner werden, wobei bei dem Musikhandel eher plus minus 0 rauskommt (dies möchte ich nur aus Spaß machen, also quasi Ehrenamtlich) und nur das Webdesign etwas in die Kasse spült.
Die Stundenzahl welche ich dafür aufbringen werde kann ich schlecht einschätzen da dies ja auftragsabhängig ist und ich sicher nicht jeden Monat eine Internetseite machen werde.
So nun zu meinen Fragen:
1. Muss ich mich privat Versichern oder genügt das was mein Arbeitgeber jeden Monat bezahlt? ( Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
2. Der Umsatz wird im Gewerbe höher sein als mein Gehalt, ist dies egal oder muss ich da etwas beachten?
3. Wo liegt die Grenze zwischen Nebengewerbe und Vollzeitgewerbe?
4. Verliere ich meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld wenn ich ein Gewerbe betreibe?
Gruß und Danke,
Hexenhaus
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Antworten
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Hallo,
1. Muss ich mich privat Versichern oder genügt das was mein Arbeitgeber jeden Monat bezahlt? ( Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
Es kommt darauf an - nicht auf Halbwahrheiten eines Forums setzen - die fragen, die es letztendlich zu entscheiden haben - Ihre Krankenkasse. Fragen kostet noch nichts.2. Der Umsatz wird im Gewerbe höher sein als mein Gehalt, ist dies egal oder muss ich da etwas beachten?
Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern sozialversicherungsrechtlich das "Arbeitseinkommen", in Ihrem Fall also Ihr Gewinn = Umsatz abzüglich Kosten (Betriebsausgaben).3. Wo liegt die Grenze zwischen Nebengewerbe und Vollzeitgewerbe?
Es kommt mal wieder darauf an - wenn's um die Krankenversicherung geht - siehe Antwort zu 1.
Steuerlich gibt es kein Neben- oder Vollgewerbe. Steuerlich ist ein Gewerbebetrieb ein Gewerbebetrieb. Der eine mit mehr Umsatz/ Gewinn/ Kosten/usw., der andere mit weniger.4. Verliere ich meine Ansprüche auf Arbeitslosengeld wenn ich ein Gewerbe betreibe?
Es kommt darauf an - nicht auf Halbwahrheiten eines Forums setzen - die fragen, die es letztendlich zu entscheiden haben - Ihre Arbeitsagentur. Fragen kostet auch hier nichts. Im Übrigen können sich auch selbständig Tätige bei der Arbeitsagentur gegen Arbeitslosigkeit versichern. Nähere Auskünfte? Fragen Sie Ihre Arbeitsagentur.
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Hi,
Im Übrigen können sich auch selbständig Tätige bei der Arbeitsagentur gegen Arbeitslosigkeit versichern.
Dazu lesen Sie auch den Beitrag zum Thema Arbeitslosenversicherung.
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Hallo Danke für die Antworten,
Ok, dann werde ich mir bei der Arbeitsagentur und Krankenkasse einen Termin holen. Hätte ich zwar eh noch gemacht aber so habe ich schon ein paar vorinformationen.[quote]2. Der Umsatz wird im Gewerbe höher sein als mein Gehalt, ist dies egal oder muss ich da etwas beachten?
Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern sozialversicherungsrechtlich das "Arbeitseinkommen", in Ihrem Fall also Ihr Gewinn = Umsatz abzüglich Kosten (Betriebsausgaben).[/quote]
Also müsste ich zusehen das mein Gewinn nicht die höhe meines Gehaltes übersteigt?
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