nebengewerbe steuererklärung
(1 Antwort)guten tag, ich habe hier rumgestöbert jedoch keine antwort auf mein problem gefunden.
es geht um folgendes:
ich hatte von mai 2009 bis november 2009 ein nebengewerbe als kurierfahrer laufen. ich musste dieses aus gesundheitlichen gründen aufgeben, konnte jedoch bedingt durch meinen KHaufenthalt das Gewerbe erst im januar 2010 abmelden.
ich habe wohl einen fehler begangen, da ich meine steuerkl zusammen mit meiner ehefrau beim verein für lohnsteuerhilfe gemacht habe und das nebengewerbe ausser acht gelassen habe. das war mir jedoch nicht bewusst.
nun meine frage: was muss ich nun bis zum 31.05. dem FA mitteilen, Einkommenssteuererkl - EÜR? ich habe pro monat ca. 200-300 € verdient, eher drauf gezahlt. kurierfahrten habe ich mit meinem privaten pkw gemacht.
kann ich die frist zur abgabe der Erklärungen verlängern lassen?
ich hatte immer den zusatz "kein USTausweis da kleinunternehmen gem. § 19 ustg.
ich hoffe sie können mir einige tipps geben, da ich ganz schön aufgeschmissen bin und alles letztendlich etwas aus dem ruder gelaufen ist, durch meine krankheit.
ich möchte wirklich kein ärger mit dem fa
vielen dank für ihre mühe
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Hallo,
in Ihrem Fall wäre der umfassende Rat eines vollständig Steuerfachmanns, eines Steuerberaters, an Stelle eines Lohnsteuerhilfevereins, wesentlich besser. Dessen Kosten sind darüber hinaus, sofern es Ihre gewerbliche Tätigkeit anbelangt auch steuerlich abzugsfähig.
Die Frist zu Abgabe bzw. Vervollständigung der Steuererklärung ist verlängerbar, einfach formlosen Antrag stellen.
Für die gewerbliche Tätigkeit ist die Erstellung und Abgabe einer Gewinnermittlung und/oder Anlage EÜR erforderlich. Die Berücksichtigung der Kosten für Ihren Privat-PKW ist dabei nicht ganz so einfach zu lösen, hierzu bedarf es zusätzlicher Details, die ein Steuerberater im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erfragt und klärt.
Weitere Infos finden Sie vielleicht im Schwesterforum, unter
http://www.betriebsausgabe.deKommentar schreiben
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