Nebengewerbe mit Onlineshop in Elternzeit
(1 Antwort)Hallo,
forste mich schon seit Tagen durch diese Seite und bin wirklich begeistert;-)
Nun zu meinem Problem.
Ich befinde mich momentan in Elternzeit.Beziehe allerdings kein Elterngeld mehr! (mein Kind ist schon 14 Monate)ich habe bis nächsten April noch Elternzeit und könnte bei bedarf noch das dritte Jahr anhängen.Momentan helfe ich meinem Mann bei seiner Büroarbeit (unentgeltlich natürlich).Er ist selbständig.
Ich habe eigentlich nicht vor meine Arbeit nach der Elternzeit wieder aufzunehmen sondern wollte einen kleinen Onlineshop mit selbstganähten Sachen eröffnen.
Nun meine Frage: kann ich den online shop als nebengewerbe anmelden...(arbeitszeit wäre nicht höher als 15std. die woche. )und trotzdem noch in elternzeit sein und somit ja auch noch durch den Arbeitgeber gesetzl. Krankenversichert sein?und muss ich dem Arbeitgeber bescheid sagen, dass ich ein Nebengewerbe eröffne.Die Branche wäre eine völlig andere.
Oder muss/sollte mein Mann mich auf 401 € anstellen sodass ich gesetzlich krankenversichert bleibe....?
Für mich wäre die optimal Lösung...ich nehme noch mein 3. Jahr Elternzeit und bin somit noch weiter Krankenversichert...könnte das mit dem Nebengewerbe dann in ruhe ausprobieren und sehen ob es läuft und hätte dann ja auch die Sicherheit bei einem Fehlschlag trotzdem noch eine sicheren Arbeitsplatz zu haben....Fragen über Fragen...Würde am Anpfang eh nicht viel verdienen...
Mein Steuerberater konnte mir da auch nicht viel weiter helfen....???sollter er aber oder?
Danke schon mal für die Atworten.LG
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Antworten
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Hallo,
Mein Steuerberater konnte mir da auch nicht viel weiter helfen....???sollter er aber oder?
Da es hier mehr um Sozialversicherungsrecht, als um Steuerrecht geht, fällt Ihr Problem nicht unbedingt in den Zuständigkeitsbereich eines Steuerberaters. Aber, er sollt Ihnen zumindest Lösungswege aufzeigen.
Wir würden in einem solchen Fall für unsere Mandanten im Elterngeldgesetz und im Sozialgesetzbuch sowie in entsprechenden Kommentaren hierzu nachlesen und erforderlichen Falls mit kompetenten Personen der Krankenkasse Rücksprache halten. So wären wir in der Lage eine Antwort zu geben. Dies wäre zwar kostenpflichtig für die Mandanten, aber sie wüssten dafür auch genau wo sie dran sind. Wir verstehen uns als Dienstleister unserer Kunden.
Vielleicht versuchen Sie es zunächst mal selbst mit einem Anruf bei der Krankenkasse?
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