Nebengewerbe in Elternzeit anmelden
(1 Antwort)Hallo,
Ich hoffe mal, dass ich nix vergesse zu erzählen oder zu fragen, was mir durch den Kopf geht.
Ubd zwar bin ich Physiotherapeutin und in Vollzeit in einer Praxis angestellt.
Allerdings habe ich aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot.
Nun soll die kleine Maus Anfang Oktober das Licht der Welt erblicken und ich will aus finanziellen Gründen nur 1 Jahr zu Hause bleiben.
Theoretisch würde ich auch nebenbei ein bisschen arbeiten (was man ja auch darf). Nun hab ich aber niemand, der mit die kleine Maus abnimmt und da mein Arbeitsweg sehr weit ist, würde sich das fahren für die paar Stunden sowieso nicht lohnen.
Nun kam mir aber in den Sinn, dass ich nebenbei ein bisschen massieren könnte, wenn es sich einfach mal ergibt und mein Freund Babysitten kann. Dies wird allerdings nur am Wochenende der Fall sein.
Also würde ich gern ein Nebengewerbe anmelden, eben weil ich nur mal gelegentlich etwas machen möchte.
Nun hab ich auch gelesen, dass dies der AG nur verbieten darf, wenn es eine Konkurenz für ihn darstellt. Nun ist meine Frage, inwiefern ich denn eine Konkurenz wäre.
Denn 1. hat die Praxis nicht geöffnet, wenn ich mal Zeit zum Arbeiten hätte, es sich 2. vom Verdienst und der Fahrzeit nicht lohnen würde, ich 3. wahrscheinlich in meiner alten Heimat (welche 500km entfernt ist) Patienten hätte und ich 4. sowieso keine festen Arbeitszeiten planen könnte und der AG somit nie weiss, wann er fest mit mir rechnen könnte. Allerdings wäre es aber eben die gleiche Banche...
So, das war es ersteinmal. Ich hoffe auf Antworten und falls mir noch etwas einfallen sollte, werde ich wohl noch einmal nachfragen
Liebe Grüße
Shamshel
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Antworten
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Hallo Shamshel,
die Frage ist sicher nciht ob es eine Konkurrenz für den Exchef ist. Trotzdem würde ich mit ihm offen und ehrlcih reden, denn ncihts ist schlimmer wie im Nachinein auf das neue Nebengewerbe blöd angesprochen zu werden. Daher gleich mit offenen Karten spiele.
Die Frage ist aus meiner Sicht eher, ob man aus berufsrechtlichen Gründen eine Massage gewerblich anbieten kann oder braucht man da zusätzliche Qualifikationen oder gar einen Genehmigung von einer Kammer?
Zum Thema Chef bei Nebengewerbe fragen haben wir bereits ein guten Beitrag im Ebook für Nebengewerbe. Hier sind schon ähnliche Fragen gestellt worden:
chef über geplante selbständigkeit informieren?
Nebengewerbe als freiberufliche Tätigkeit? Chef informieren?
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kommentiert von Shamshel am 9. Juli 2011
Aber sie ist ja weiter meine Chefin. Ich bin ja dann nur in Elternzeit.
Und "einfach so" biete ich ja nicht an. Ich bin ausgebildete Physiotherapeutin und würde mich natürlich noch informieren, was ich brauch, um "loslegen" zu können...
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