Nebengewerbe Betriebsausgabe
(2 Antworten)Hallo,
ich habe seit dem 1.06.2011 Nebengewerbe angemeldet. Nun habe ich die ganze Zeit mit meinem privaten Multifunktionsdrucker meine Rechnungen ,Kopien usw. gemacht ohne diesen abzuschreiben (halt nur Papier,Patronen).
Dieser ist heute "abgeraucht". Ich werde mir also in den nächsten Tagen einen Neuen zulegen müssen, damit ich mein Papierkram weiterhin erledigen kann. Da ich den Drucker allerdings auch privat nutze, hauptsächlich aber gewerblich ,ist jetzt meine Frage: Wieviel der Anschaffungskosten ( etwa 70 Euro) kann ich absetzen und wie trage ich das in mein Kassenbuch ein, wenn der Drucker z.B. 70 Euro kostet und ich die Hälfte ( 35 Euro) absetzen möchte. Wenn ich eine Betriebsausgabe eintrage, muss diese ja zu einem Beleg passen, auf diesem würde aber 70 Euro stehen. Verstanden ;-) ????
Kann mir bitte jemand helfen ????
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Antworten
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Wenn der neue Drucker für 70 EUR den alten ersetzt, weil der defekt ist, brauchen Sie den neuen Drucker gar nicht über mehrere Jahre abschreiben, sondern der wird sofort zum Zeitpunkt der Anschaffung als Reperaturkosten als Betriebsausgabe erfasst. Daher zu 100% so wie es auf dem Beleg steht und im Kassenbuch eingetragen steht berücksichtigen. Für weitere Fragen zu Betriebsausgaben etc. empfehle ich unser Lexikon der Betriebsausgaben - da gibt es auch ein Forum/Ratgeber, wo ein Steuerberater die Fragen beantwortet.
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Hallo,
im Kassenbuch wird der Gesamtbetrag entsprechend Ihren eigenen Aussagen aufgeteilt:
1. 35 EUR sofortabzugsfähige Betriebsausgaben (wie Herr Montag ausführt)
2. 35 EUR Privatentnahme
Wenn der Drucker schon offiziel auch privat genutzt wird, dann ist dies in der Buchhaltung auch so zu dokumentieren, alles andere wäre Steuerhinterziehung.
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kommentiert von Helmut Kexel Steuerberater/vBP am 16. Oktober 2011
- siehe Antwort -
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