Nebengewerbe anmelden/Fragebogen zur steuerlichen Erklärung
(1 Antwort)Hallo,
kurz zu meiner Situation:
- ich 19 und keinerlei Ahnung von Gewerbe
- möchte Hundebetreuung (in meiner Wohnung ) als Nebengewerbe anmelden
( Monatl. Gewinn wird nicht 400€ überschreiten )
- bin arbeitslos weil ich dieses jahr keine ausbildung gefunden habe und möchte auf diesem wege erste erfshrungen sammel ( später hauptberuflich) und weil ich schlechte erfahungen habe bei 400€ jobs als Angestellte.
Über mein Problem:
Nun wurde ich vom Gewerbeamt gebeten beim Finanzamt anzurufen bezüglich meiner Fragen und die haben mir diesen netten Fragebogen zugeschickt. Leider verstehe ich ab der 2. Seite nix davon, was ich angeben muss/wo ich das finde/ob ich da überhaupt was angeben muss. Hier also was ich angeben muss:
1. Personensteuererstattung
2. Betriebssteuererstattung
3. Steuerliche Beratung ( = Steuerberater? Kann ich mir nicht leisten )
4. Empfangsbevollmächtigte für alle Steuerarten ( = ich ? )
5. Kammerzugehörigkeit?
6. Handelsregistereintragung
7. Gründungsform
8. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen ( Einkommenssteuer, Gewerbesteuer )
9.Freistellungsbescheinigung gemäß §48b Einkommenssteuergesetz
10. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
11. .... der Umsatzsteuer
12. Steuerbefreiung
13. Steuersatz
14. Soll und Istversteuerung der Entgelte
15. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
16. Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft
Ich hätte auch lieber das Dokument hochgeladen aber das geht ja leider nicht.
Außerdem wollte ich gerne wissen, ob ich zu Arbeitsamt gehen muss und ob ich zuerst einen Gewerbeschein beantragen soll bevor ich dieses Formular ausfülle/ausfüllen kann ???
Ihr merkt sicher, ich stehe total auf dem Schlauch. Aber woher soll man sowas wissen?Ich hoffe mir kann jemand helfen.
LG
Mel
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Antworten
-
Hallo,
keinerlei Ahnung von Gewerbe
also in der Regel erkundigt man sich wie etwas geht bevor man es anfängt.
Steuerliche Beratung ( = Steuerberater? Kann ich mir nicht leisten )
Bei guter Beratung - wovon Sie ausgehen können - macht dieser sich selbst bezahlt und der kann Ihnen auf all Ihre Fragen eine verbindliche Antwort geben.
Hundebetreuung (in meiner Wohnung ) als Nebengewerbe
Hier stellen sich für mich gleich mehrere Fragen:
- Ist dies gewerberechtlich überhaupt erlaubt?
- Was hat das Gewerbeamt dazu gesagt?
- Was sagt der Hauseigentümer/Vermieter dazu?Nichtsdestotrotz in Kurzform zu Ihren Fragen:
1. Hier geht es vermutlich um die Bankverbindung - einfach Ihre vorhandene eintragen.
2. Hier geht es vermutlich um die Bankverbindung - einfach Ihre vorhandene noch mal eintragen.
3. Ihre (Fehl-)Entscheidung - es gibt allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierzu, so wie Sie im Winter auch keine dicke Jacke tragen müssen.
4. entfällt, da kein Steuerberater
5. entfällt
6. entfällt
7. Bargründung
8. Höhe Ihrer voraussichtlichen steuerpflichtigen Einkünfte eintragen
9. - 16. entfällt jeweils
ob ich zu Arbeitsamt gehen muss
Ja.
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kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 21. Juni 2011
Also ich habe da als Praktikerin einen anderen Rat für Sie: Füllen Sie bei der Steuer-Anmeldung nur das aus, was Sie verstehen. Dieses Formulare enthält viele Ausnahmen, Ihre Geschäftsidee liest sich sehr "normal"
Das Finanzamt will narürlich Name und Adresse, ein Stichwort zur geplanten Tätigkeit, den Starttermin und zwei Schätzungen zu Umsatz und Gewinn.
Es schadet auch nichts, einen kleinen Begleitbrief wie hier in der Anfrage mitzuschicken.
Eine Frage habe ich an Herrn Kexel: was ist eine "Bargründung"? ich hätte ja "Neugründung" vorgeschlagen.
Guten Start!
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kommentiert von Dr. Gudrun Wolf am 21. Juni 2011
Noch eine Frage an den schlauen Steuerberater: Warum soll unser Junggründer zum Arbeitsamt gehen? Mit so einer kleinen Selbständigkeit erhält er keine Förderung. Falls er jetzt Arbeitslosengeld oder Kindergeld bekommt, ist bei nächster Gelegenheit der tatsächliche Gewinn mit anzugeben. Persönlich hingehen muß man wegen so einer Meldung nicht.
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kommentiert von Torsten Montag am 21. Juni 2011
Ich bitte an die Netiquette (mal bei Wikipedia nachlesen, was das ist, wer´s nciht weiß) hier im Ratgeber zu denken. Wir sind gebildete Menschen und brauchen uns nicht gegenseitig denunzieren, auch wenn es nicht gewollt oder gemeint war, trotzdem bitte künftig darauf achten.
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