Nebengewerbe anmelden....
(3 Antworten)Guten Abend,
ich habe hier die Gewerbe-Anmeldung vor mir liegen. Dachte mir so, das ich die ja mal eben ausfüllen könnte, da ich vor habe Nebengewerbe anzumelden.
....und da geht es schon los................
Ich bin glaube ich zu doof dafür. Mir wurde gesagt, nur ausfüllen, abgeben,Gebühr bezahlen und auf Post vom Finanzamt warten.............und los gehts !!!
Aber Punkt 1 + 2 der Anmeldung ist schon "merkwürdig".
Punkt 1 soll der "eingetragene Name mit Rechtform" sein.........ich werde das alleine machen, von daher, keine GmbH, Gbr oder ähnliches. Woher weiß ich, was dann dahin kommt??? Firmenname plus ????
Punkt 2 Ort und Nummer des Registereintrages?? Die Nummer bekomme ich doch erst noch zugewiesen, oder muss ich die vorab irgendwo her hollen ( IHK, o.ä.)
Kurze, schnelle Antwort wäre nett.........
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Antworten
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WEnn du ein Einzelunternehmen anmeldest hats du keinen Zusatz wie etwa GmbH
Auch in ein Register bist du nciht eingetragen, kann man, muss man aber nciht. Würde ich auch nciht empfehlen.
Daher strich dort
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Hallo,
die Rechtsform: Einzelunternehmen
Name: immer der eigene Vor- und Nachname
mit Registereintrag ist das Amtsgericht gemeint - ist bei Einzelunternehmen nicht nötig, schon gar nicht bei Gründung, kostet nur Geld. Also frei lassen.
Grüße
ISI
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Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen: http://www.blkk.de/kosten-gewerbeschein/ - mit dem Register ist das Handelsregister gemeint und da wirst Du als Neuunternehmer noch nicht geführt sein.
Wenn Du ein Nebengewerbe ausübst, wirst Du das wohl zu 99 % als Personengesellschaft machen. Dann erübrigt sich die Rechtsform, es gilt: Name = Firmenname.
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