Nebengewerbe als Student
(3 Antworten)Hallo liebes Forum,
bin neu hier da ich auf der Suche nach Antworten auf mehrere Fragen bin und hoffe ihr könnt mir helfen.
Also kurz zu mir:
Bin 21 Jahre und Student an einer Berufsakademie mit dem Abschlussziel Diplom-Wirtschaftsingeneur.
Nun zu meinen Fragen:
Mein Vater ist selbstständiger Unternehmensberater im Bereich des QM-Systems. Aufgrund seines Alters möchte er jedoch nächstes Jahr in Rente gehen.
Da er sich allerdings in den letzten Jahren einen ganz guten Kundenstamm aufgebaut hat, haben wir gemeinsam erwogen, dass ich seine Tätigkeit fortsetzen soll.
Im Grunde sollte dies so aussehen:
Ich würde als Nebentätigkeit die Tätigkeit weiter ausüben und auf Minijob Basis meinen Vater und eventuell eine zusätzliche Bürokraft einstellen wollen.
Es gibt jedoch folgendes zu beachten:
- Kindergeldanspruch sollte möglichst erhalten bleiben, d.h. Freibetrag von 7880 Euro nicht überschritten werden.
- Des Weiteren bekomme ich auch noch BAFöG, hier muss jedoch meines Wissens nur beachtet werden, dass die von mir erzielten Einkünfte nicht den Freibetrag übersteigen
- Außerdem möchte ich weiterhin gern über meine Eltern familienversichert bleiben was ist dabei zu beachten.
Insgesamt soll dies natürlich kein Dauerzustand sondern nur eine Übergangslösung von ca. 1,5 Jahren bis zum Abschluss meines Studiums sein um den Kundenstamm halten zu können.
Ist eine Nebengewerbeanmeldung unter den gegebenen Unmständen möglich und sinnvoll, vor allem trotz Personal?
Die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden wird keinesfalls überschritten, so dass ich hauptberuflich Student bleibe.
Erzielte Einkünfte ist ja betriebswirtschaftlich gesehen nur das Geld, was ich ich nach Abzug aller Ausgaben tatsächlich erwirtschaftet habe. Wenn ich also beispielsweise einen Firmen-PKW zulasse und in EDV investiere und außerdem ja das Personal bezahlen muss, dürfte der Gewinn ja nicht so hoch ausfallen und damit sind alle Freibeträge eingehalten.
Ich weiß das klingt alles sehr abenteuerlich, soll aber wiegesagt nur eine Notlösung darstellen um nach dem Studium eine Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zu haben.
Ist das also grundsätzlich alles so möglich?
Vielen Dank im Voraus
MFG
PEACEtwo
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Hallo,
einfachste Antwort: den Vater überreden, noch die kurze Zeit länger durch zu halten.
So, nun zu den Fragen:eventuell eine zusätzliche Bürokraft einstellen wollen.
Das ist nur mit einem Minijob möglich. Stellen nebenberuflich Selbständige Personal ein, das mehr als nur geringfügig arbeitet, sind sie automatisch hauptberuflich selbständig.Ist eine Nebengewerbeanmeldung unter den gegebenen Unmständen möglich und sinnvoll,
Möglich auf jeden Fall, sinnvoll nur mit permanenter Rechnung, damit sämtliche Grenzen ( Kindergeld, Bafög, KV) eingehalten werden können.Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo,
also verstehe ich das richtigt:
"Sie wolen schwimmen lernen ohne nass zu werden!?"
Dies schreit förmlich nach einer ausführlichen fachlichen, persönlichen Beratung durch einen Steuerberater.
Aber wieso lassen sie nicht einfach alles beim Alten.
Soll heißen, das Unternehmen läuft bis zum Abschluss Ihres Studiums weiterhin auf den Namen Ihres Vaters, dieser stellt die evtl. Bürokraft ein, investiert in PC, PKW, etc. und zahlt auch Ihnen ggf. Aushilfslohn.
Kommentare
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Was soll ich dazu noch sagen? Warum haben alle immer Angst ein Gewerbe anzumelden. Alle wollen nebenher Geld verdienen und keiner will es über seinen Namen laufen lassen. Mein Prof. hat, wie Herr Kexel bereits anmerkte, in solchen Situationen immer gesagt: "Wasch mir den Buckel, aber mach mich nicht nass."
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