Nebengewerbe als freiberufliche Tätigkeit? Chef informieren?
(1 Antwort)
Hallo,
ich bin hauptberuflich beschäftigt (Fahrradverkäufer u. Mechaniker), in einem Unternehmen welches Elektrogeräte, Fahrräder usw. verkauft. Ich möchte nebenberuflich für andere den lästigen Schreibkram erledigen. Denke, dafür werden in etwa 15 Stunden wöchentlich investiert werden müssen.
Zum einen muß ich meinen AG informieren und zum anderen zählt dies vielleicht unter eine freiberufliche Tätigkeit?
LG Chris
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Hallo Chris,
Zum einen muß ich meinen AG informieren und zum anderen zählt dies vielleicht unter eine freiberufliche Tätigkeit?
den Arbeitgeber muss du in diesem Fall sicher nicht informieren, da du keine Tätigkeit aufnahmst, die für ihn eine wirtschaftliche Konkurrenz darstellt. Ich würde es aber trotzdem tun, so dass es sind daher kein böses erwachen gibt. Vielleicht ist der Chef ja auch Frage, weil Du dich offen mit ihm gesprochen hast.
Die Tätigkeit zählt auf keinen Fall zu den freien Berufen und ist somit auch nicht freiberuflich. den Unterschied zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit erfährst du in unserem Artikel:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
für dein neues Nebengewerbe ist es sicher sinnvoll, vorher unser kostenloses E-Book zu lesen:
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
beim nächsten Mal bitte die Überschrift etwas genauer und treffender formulieren, das Stichwort Nebengewerbe ist doch zu allgemein. DankeKommentar schreiben
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