Nebenerwerb | Firmenname, Gewerbeart, Steuern ???
(1 Antwort)Hallo,
habe leider zu meiner Situation weder hier noch in anderen Foren eine
passende Antwort gefunden. Ich hoffe deshalb dass mir dieser Beitrag
einige Antworten beantwortet...
Ich bin Angestellter (Vollzeit) und habe bisher Webdesign und Programmierung
als Nebentätigkeit mit Gewerbe angemeldet gehabt. Dabei habe ich die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch genommen, heißt also dass ich
Rechnungen ohne Mehrwertsteuer geschrieben habe. Dann habe ich dieses Gewerbe abgemeldet weil ich in einer andere Stadt gezogen bin.
Jetzt an meinem neuen Wohnort habe ich das Gewerbe wieder angemeldet. Nun muss ich wieder die üblichen Angaben an das Finanzamt übermitteln. Und da stell ich mir folgenden Fragen:
- Welchen Namen kann ich dem Gewerbe geben? Ich habe mal gehört dass es der Name und die Art des Gewerbes sein muss. Geht auch ein Phantasiename?
- Mein Umsatz war immer relativ niedrig. In ruhigen Zeiten unter 500€ im Jahr. Was bedeutet dass wenn ich die Kleinsunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehme?
- Was gibt es sonst noch für Unterschiede zwischen der Kleinstunternehmerreglung und der Situation wenn ich darauf verzichte?
Danke vorab schon für eure Antworten...
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hallo und einen schönen guten Abend,
Ich versuche die Fragen zu beantworten, viele davon werden in unserem angeschlossenen Blog unter www.gruenderlexikon.de/blog/ thematisiert. daher werde ich manchmal nur mit einem Link in diesem Blog antworten.Welchen Namen kann ich dem Gewerbe geben? Ich habe mal gehört dass es der Name und die Art des Gewerbes sein muss. Geht auch ein Phantasiename?
Kaufmann oder Gewerbetreibender, Unternehmen oder Firma, welcher Name ist der richtige? FAQ 13Mein Umsatz war immer relativ niedrig. In ruhigen Zeiten unter 500€ im Jahr. Was bedeutet dass wenn ich die Kleinsunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehme?
Sie können sich auch bei sehr niedrigen Umsätzen mit einer Option zur Umsatzsteuerpflicht bekennen, soweit die Umsatzsteuerfreiheit der Kleinunternehmerregelung ablehnen. In dem Fall hieße das, Sie müssen aus den 500 € Umsatz im Jahr Umsatzsteuer bezahlen. es würde sich also anbieten, die Umsatzsteuer deinen auf die 500 € aufzuschlagen und dem Kunden in Rechnung zu stellen, so dass die nach Abzug der Umsatzsteuer immer noch die 500 € zur Verfügung haben.
Die häufigsten Fragen zur ExistenzgründungWas gibt es sonst noch für Unterschiede zwischen der Kleinstunternehmerreglung und der Situation wenn ich darauf verzichte?
Eigentlich gibt es nur den Unterschied, entweder Umsatzsteuer zu zahlen oder davon befreit zu sein. In Verbindung mit dieser Entscheidung, sollten jedoch andere Beweggründe überprüft werden, so zum Beispiel die Frage, ob es sinnvoll ist, umsatzsteuerpflichtig oder eben Umsatzsteuerbefreit zu arbeiten. Das sollten Sie auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprechen. Ihr gebe ich nur das Stichwort der Investitionen und dem damit in Verbindung stehenden Vorsteuerabzug.
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