nebenberufliches Kleinunternehmen - Fragen zu Namen, Art und Umsatz
(2 Antworten)Hallo,
erst einmal Lob für die Seite. Habe hier schon recht interessante Sachen gefunden. Ich bin derzeitig als IT-Supporter fest angestellt und habe vor, demnächst nebenberuflich als Programmierer ein wenig dazu zu verdienen. Mein Arbeitgeber dürfte da keine Probleme haben und meine Krankenkasse werde ich auch noch fragen. Formular zur Gewerbeanmeldung habe ich auch schon gefunden. Nun noch ein paar Fragen:
-> Was genau kann ich jetzt bei der Anmeldung angeben? Reicht " EDV Dienstleistungen"?
-> Bei Angeboten etc. kann ich dann also unter mein en Namen einfach einen zusatz wie z.B. "IT Soulutions" oder so schreiben, muss aber immer meinen vollen Namen mit angeben, richtig?
-> Ich habe gelesen, dass das Finanzamt, mein Gewerbe als Hobby einstuft, wenn ich ca. 4 Jahre keinen Gewinn habe?! Dann müssten alle Verluste, die ich mal geltend gemacht habe, wieder zurück gezahlt werden?! Oder habe ich da etwas missverstanden?
-> Generell gilt ja, dass ich derzeit eh eine Steuererklärung mache und dabei dann in den nächsten Jahren meine (hoffentlichen) Gewinne mit angebe. Wenn ich aber mal ein oder zwei Jahre keine Lust oder Zeit habe, ist das doch nicht schlimm, da ich ja keine zusätzlichen Kosten oder Steuern zahlen muss, oder?
-> Habe ich das richtig gesehen, dass ich meine private Steuernummer auf Rechnungen mit angeben muss? Aber auch nur dort, oder? Im Impressum oder bei Angeboten dürfte die ja nicht von Interesse sein.
Wäre nett, wenn Ihr mir da ein par Tipps geben könntet.
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Antworten
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Hallo Stefan,
erst einmal Lob für die Seite. Habe hier schon recht interessante Sachen gefunden.
Danke, so soll´s auch sein.meine Krankenkasse werde ich auch noch fragen.
Wieso denn die Krankenkasse fragen, die haben damit kein Problem, wenn du ein Nebenjob (max. 15 Stunden / Woche) anmeldest.Was genau kann ich jetzt bei der Anmeldung angeben? Reicht " EDV Dienstleistungen"?
So viel und weitgefächert als möglcih. Versuche alles das abzudecken, was du eventuell auch künftig machen möchtest. Das spart dir die Zeit, die Gewerbeanmeldung später zu ändern, damit auch die Änderungskosten beim Amt.einfach einen zusatz wie z.B. "IT Soulutions" oder so schreiben, muss aber immer meinen vollen Namen mit angeben, richtig?
Eigentlich ja, würde aber immer den vollen Namen zu "IT Splutions" mit angeben. Vorher auch prüfen, ob IT Solutions nciht schon von einer anderen Firma benutzt oder geschützt wurde. Das geht auch über das Gewerbeamt oder eine Namensrecherche bei der IHK (kostet aber Geld :'(Ich habe gelesen, dass das Finanzamt, mein Gewerbe als Hobby einstuft, wenn ich ca. 4 Jahre keinen Gewinn habe?! Dann müssten alle Verluste, die ich mal geltend gemacht habe, wieder zurück gezahlt werden?! Oder habe ich da etwas missverstanden?
Ne, das ist schon richtig. Die genauen Zeiträume kenne ich jetzt nciht, aber das Ganze nennt sich Liebhaberei - du musst wohl über einen Zeitraum von 10 Jahren einen Totalgewinn erwirtschaften, näheres dazu bitte beim Steuerberater erfragen.
Weitere Artikel zu diesem Thema Liebhaberei:
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2008/04/03/liebhaberei-erst-nach-funf-jahren/
http://onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=215&Itemid=33
http://www.focus.de/finanzen/steuern/liebhaberei-nebenbei-sparen_aid_242367.htmlWenn ich aber mal ein oder zwei Jahre keine Lust oder Zeit habe, ist das doch nicht schlimm, da ich ja keine zusätzlichen Kosten oder Steuern zahlen muss, oder?
Lust und Zeit wozu? Steuer zu zahlen? Steuererklärung zu machen? ODer Den Nebenjob anzugeben oder die Nebentätigkeit überhaupt auszuführen?
Sorry, das muss etwas präziser sein, sonst kann man nciht antworten.Habe ich das richtig gesehen, dass ich meine private Steuernummer auf Rechnungen mit angeben muss? Aber auch nur dort, oder? Im Impressum oder bei Angeboten dürfte die ja nicht von Interesse sein.
Ja, aber auch Impressum sollte sein. Bei den Angeboten würde ich es auch machen. Allerdings nciht die Steuernummer des FInazamtes, sondern die Umsatzsteueridentifikationsummer. Warum und wieso kannst du hier nachlesen:
Impressumspflicht mit Assistent
Justizministerium will Abmahnwelle stoppen
Steuernummer oder UStIDNr auf der Rechnung?
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Hallo und Danke für die Antwort.
Lust und Zeit wozu? Steuer zu zahlen? Steuererklärung zu machen? ODer Den Nebenjob anzugeben oder die Nebentätigkeit überhaupt auszuführen?
Sorry, das muss etwas präziser sein, sonst kann man nciht antworten.
Lust, Steuern zu zahlen, hat wohl niemand! Nein, sollte ich mal ein Jahr lang keine Nebentätigkeit machen (aus welchen Gründen auch immer), dann dürfte ich als Kleinunternehmer, der sich von der Umsatzsteuer befreien lässt, doch keine Nachteile haben, da m.E. keine Steuern anfallen und ich derzeitig noch keine fixen Kosten für die Nebentätigkeit habe... oder habe ich irgendwelche Kosten/Steuern vergessen?Ja, aber auch Impressum sollte sein. Bei den Angeboten würde ich es auch machen. Allerdings nciht die Steuernummer des FInazamtes, sondern die Umsatzsteueridentifikationsummer.
Die UstIDNr bekomme ich aber nur, wenn ich auch Umsatzsteuer zahle. Wenn ich mich befreien lasse, dann halt meine Steuernummer bzw. theoretisch wohl auch schon die persönliche Identifikationsnummer (wenn bereits erhalten), oder??
Danke vorab und ein schönes Wochenende,
Stefan
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