Nebenberufliche Gründung eines Ingenieurbüros - grundsätzliche Vorgehensweise?

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Guten Abend zusammen,

zunächst eine kurze Vorstellung meinerseits:

Ich heiße Max und bin diplomierter Ingenieur für Kfz-Technik und seit nunmehr 2 Jahren in einem artverwandten Bereich als Angestellter tätig.

Da ich mich in der gesamten Laufbahn zuvor mit Fahrzeugen und zugehöriger Technik jedweder Art beschäftigt habe, möchte ich nun -zunächst nebenberuflich, später -so sich das Konzept als hinreichend trag- und ausbaufähig erweist, hauptberuflich- ein Ingenieurbüro gründen. Zunächst sollen im Angebotsfokus die Unfallschaden- und Bewertung von Pkw stehen, weitere Ausbaustufen sind schon in Planung.

Kredite und Räumlichkeiten benötige ich vorerst nicht, da sich die aufzubringenden Investitionen im für mich tragbaren Bereich befinden und ich zunächst die Gutachtenerstellung mithilfe von zu mietenden Hebebühnen in Selbsthilfewerkstätten und einem Heimarbeitsplatz gut erledigen kann.

Nun die generelle Frage:

Wo fange ich bei der weiteren Planung an?

Ich persönlich denke, ein Businessplan und Beratung vom Unternehmensberater ist an dieser Stelle etwas zu hoch angesetzt (lt. meines Wissens wird in meiner Region die Existenzgründer-Förderung durch die KfW auch "nur" zu 50% übernommen) - zunächst soll es sich wie erwähnt nur um eine nebenberuflich Tätigkeit handeln, die nicht entscheidend für das alltägliche finanzielle Auskommen sein soll.

Frage zwei:

Wo gibt es ggf. Förderungen/kostenfreie Beratungen zum Thema, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache Nebenberuf/Freiberufler/etwaige Fördergelder?

Frage drei:

Eine meiner aufbauenden Ideen beinhaltet die Konstruktion, Erprobung und den eigenständigen Vertrieb von Fahrzeugteilen auf dem Oldtimersektor - inwiefern ist diese Tatsache schon im Vorfeld/Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit mit eigenem Ingenieurbüro zu berücksichtigen?

Frage vier:

Macht es Sinn, schon vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit (geplant ist derzeit ca. Dez. 2009) die Gründung durchzuführen, um so entstehende Ausgaben (die vermutlich im Rahmen eines noch zu absolvierenden Lehrgangs ab ca. Sep. 09 anfallen) in die EÜR einfließen zu lassen?

Ich hoffe, es sind nicht zuviele Fragen - ich möchte nach Möglichkeit halt etwas Licht in mein Dunkel bringen Smile

Sollte ich eurer Ansicht nach entscheidenede Fragen nicht gestellt haben, bin ich auch dafür dankbar - das eine Semester BWL im Rahmen meines nun schon etwas zurückliegenden Studiums hat mir in dieser Hinsicht leider nichts gebracht außer der Kenntnis um die Maslowsche Pyramide neutral

Gruß, Max

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