Nebenberufliche Gründung eines Ingenieurbüros - grundsätzliche Vorgehensweise?
(1 Antwort)Guten Abend zusammen,
zunächst eine kurze Vorstellung meinerseits:
Ich heiße Max und bin diplomierter Ingenieur für Kfz-Technik und seit nunmehr 2 Jahren in einem artverwandten Bereich als Angestellter tätig.
Da ich mich in der gesamten Laufbahn zuvor mit Fahrzeugen und zugehöriger Technik jedweder Art beschäftigt habe, möchte ich nun -zunächst nebenberuflich, später -so sich das Konzept als hinreichend trag- und ausbaufähig erweist, hauptberuflich- ein Ingenieurbüro gründen. Zunächst sollen im Angebotsfokus die Unfallschaden- und Bewertung von Pkw stehen, weitere Ausbaustufen sind schon in Planung.
Kredite und Räumlichkeiten benötige ich vorerst nicht, da sich die aufzubringenden Investitionen im für mich tragbaren Bereich befinden und ich zunächst die Gutachtenerstellung mithilfe von zu mietenden Hebebühnen in Selbsthilfewerkstätten und einem Heimarbeitsplatz gut erledigen kann.
Nun die generelle Frage:
Wo fange ich bei der weiteren Planung an?
Ich persönlich denke, ein Businessplan und Beratung vom Unternehmensberater ist an dieser Stelle etwas zu hoch angesetzt (lt. meines Wissens wird in meiner Region die Existenzgründer-Förderung durch die KfW auch "nur" zu 50% übernommen) - zunächst soll es sich wie erwähnt nur um eine nebenberuflich Tätigkeit handeln, die nicht entscheidend für das alltägliche finanzielle Auskommen sein soll.
Frage zwei:
Wo gibt es ggf. Förderungen/kostenfreie Beratungen zum Thema, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache Nebenberuf/Freiberufler/etwaige Fördergelder?
Frage drei:
Eine meiner aufbauenden Ideen beinhaltet die Konstruktion, Erprobung und den eigenständigen Vertrieb von Fahrzeugteilen auf dem Oldtimersektor - inwiefern ist diese Tatsache schon im Vorfeld/Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit mit eigenem Ingenieurbüro zu berücksichtigen?
Frage vier:
Macht es Sinn, schon vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit (geplant ist derzeit ca. Dez. 2009) die Gründung durchzuführen, um so entstehende Ausgaben (die vermutlich im Rahmen eines noch zu absolvierenden Lehrgangs ab ca. Sep. 09 anfallen) in die EÜR einfließen zu lassen?
Ich hoffe, es sind nicht zuviele Fragen - ich möchte nach Möglichkeit halt etwas Licht in mein Dunkel bringen ![]()
Sollte ich eurer Ansicht nach entscheidenede Fragen nicht gestellt haben, bin ich auch dafür dankbar - das eine Semester BWL im Rahmen meines nun schon etwas zurückliegenden Studiums hat mir in dieser Hinsicht leider nichts gebracht außer der Kenntnis um die Maslowsche Pyramide ![]()
Gruß, Max
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Antworten
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Hallo Max,
Wo fange ich bei der weiteren Planung an?
Dazu haben wir eine Checkliste zur Selbständigkeit erstellt. Die hilft erst einmal das Wesentliche nicht zu vergessen, kann aber dennoch in alle Richtungen ausgebaut werden.
Außerdem auch
Die 10 häufigsten Fehler vor der Existenzgründung
In Punkto Fördermittel haben wir zur Förderdatenbank geschrieben.
Vielleicht ein Existenzgründerseminar besuchen?
wenn ein Businessplan zu viel ist, braucht doch jeder eine Rentabilitätsvorschau.
Gründungszuschuss nicht vergessen.Wo gibt es ggf. Förderungen/kostenfreie Beratungen zum Thema, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache Nebenberuf/ Freiberufler/etwaige Fördergelder?
Eben die obige Förderdatenbank, allgemein der Gründungszsuchuss, speziell ein Unternehmensberater oder Steuerberater mit Schwerpunkt Existenzgründung. Dazu unser Artikel:
Welcher Berater kann bei der Existenzgründung helfen? FAQ 27Eine meiner aufbauenden Ideen beinhaltet die Konstruktion, Erprobung und den eigenständigen Vertrieb von Fahrzeugteilen auf dem Oldtimersektor - inwiefern ist diese Tatsache schon im Vorfeld/Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit mit eigenem Ingenieurbüro zu berücksichtigen?
Die Anmeldung geschieht ja in Ihrem Fall nur beim Finanzamt. Ich würde sämtliche Tätigkeiten, die auch in Zukunft zum Unternehmen zählen in der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit mit angeben, dann muss man hinterher nichts nachragen oder hinzufügen. Spart Zeit.
Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11
Ich will mich selbständig machen, wo muss ich mich überall anmelden? FAQ 11
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16Macht es Sinn, schon vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit (geplant ist derzeit ca. Dez. 2009) die Gründung durchzuführen, um so entstehende Ausgaben (die vermutlich im Rahmen eines noch zu absolvierenden Lehrgangs ab ca. Sep. 09 anfallen) in die EÜR einfließen zu lassen?
Die Gründung ist die Aufnahme der Tätigkeit. Was Sie meinen sind sicher Vorweggenommene Betriebsausgaben. Dazu:
Vorweggenommene Betriebsausgaben FAQ 15
auch
Teil 14 Buchführung - Vorweggenommene BetriebsausgabenIch hoffe, es sind nicht zuviele Fragen - ich möchte nach Möglichkeit halt etwas Licht in mein Dunkel bringen
Schöner ist es, wenn die fragen einzeln in pro post und dann aber im richtigen forum / Kategorie landen, beim nächsten mal, oder?Sollte ich eurer Ansicht nach entscheidenede Fragen nicht gestellt haben, bin ich auch dafür dankbar - das eine Semester BWL im Rahmen meines nun schon etwas zurückliegenden Studiums hat mir in dieser Hinsicht leider nichts gebracht außer der Kenntnis um die Maslowsche Pyramide
Das hat wenig mit BWL zu tun, hab BWL studiert und musste mir in Sachen Existenzgründung ca. 85% neue Infos, Gesetze und Vorgehensweisen aneignen, denn das verrät auch beim BWL Studium niemand. Übrigens, Nachhilfe zum BWL Studium haben wir auch
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