nebenbei als kleinunternehmer,OHNE MEISTER BRIEF
(1 Antwort)hallo zusammen,
ich komme aus irland und wohne seit 4 jahr in deutschland
in irland habe ich zimmermann und schreinerei zusammen gelernt, ich arbeite zur seit als zimmermann und ich will jetz mich selbstandig , nebenbei als klein unternehmer melden, ABER ALS MÖBERBAUER
eine sehr unfreundlich frau bei die handwerkskammer hat mir sehr kalt und deutlich gesagt , dass es funktionered nicht ohne meister brief oder eine meister einzustellen, ich habe kein meister brief und kann keine meister bezalen fur meine paar std. abends oder samstags in meine garage
so wie gehts es weiter , ??
ich habe von IBC ( international business consultancy ) gehort aber kontakt zu diese firma gibts nicht mehr
eine freund hatte mir erzahlt, dass als auslander ich brauch kein meister brief , dass deise regel gilt nur fur deutsche, ( klingt sehr unfair )
ich freu mich auf jeder antwort oder hilfe zum weiter hilfe,
thanks alot, gerry
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Antworten
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Hallo gerry,
zu klären ist zunächst, welchem Beruf der Möbelbauer zugeordnet werden kann und zwar amtlich. Aus dem Bauch heraus wüede ich sagen, dass das ein Tischler ist und der ist eindeutig ein Meisterpflichtiger Beruf vgl. dazu Anlage A in der Handwerksordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a_195.html
Und an der Stelle hat die unfreundlcihe damen dann recht, du musst entweder einen Meister einstellen oder selber einen in Deutschland anerkannten Meisterbreif in dem Fach haben.
Fällt der Möbelbauer aber bspw. unter die Parkettleger oder Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher oder die Holzbildhauer dann ist es ein beruf der auch ohne Meisterbrief mit einer sogenannten Ausübungsberechtigung selbständig ausgeübt werden kann. Ließ dir bitte zunächst hier im Gründerlexikon den unterschied zwischen Meister und Ausübungsberechtigung durch, dann kläre das bitte mi der zuständigen HWK ab, nur über die geht das, leider. That´s german like...
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