Macht es Sinn, bei Gewerbeanmeldung den Namen schützen zu lassen?
(2 Bewertungen)
Hallo!
Ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden und überlege, ob es Sinn macht, den Namen schützen zu lassen. Wo kann man erfahren, ob es diesen Namen bereits gibt??
Danke im voraus!
Zalino
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Antworten
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In der Regel muss dies bereits das Gewerbeamt bei der Anmeldung prüfen. Andernfalls mal beim Gewerbeamt nachfragen, wer zuständig ist.
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Bei der IHK kann man für ca. 60 EUR eine Prüfung hinsichtlich Markennamen etc. durchführen lassen. Die suchen dann alles in entsprechenden Registern raus.
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Hi, ich bin mit IHK immer sehr gut gefahren. Da gab es nie irgentwelche unglücklichen Zwischenfälle...lässt sich also weiterempfehlen
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Hallo,
wollen Sie einen (Marken-)Namen für Ihr Unternehmen schützen lassen oder einen Firmennamen finden, den noch kein anderer verwendet?
Für den Schutz einer Marke ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig: http://www.dpma.deMarkenschutz für Ihre Produkte und Dienstleistungen
Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie Patente zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.
Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird.
Was ist eine Marke?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Wenn's um die Unverwechselbarkeit des Firmennamens geht, dann ist die IHK zuständig - ABER - ein Kleingewerbetreibender hat - wie bereits mehrfach in diesem Forum geschrieben - keinen Firmennamen. Dies hat nur ein im Handelsregister eingetragener (Voll-) Kaufmann. Ein Kleingewerbetreibender tritt unter seinem Vor- und Zunamen auf. Er kann eine Unternehmensbezeichnung, einen Werbeslogan, Produktbezeichnung, oder ähnliches hinzufügen.
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Hi...alles, was du machen musst, ist dich einfach ans Gewerbeamt zu melden. Wir beschäftigen uns den ganzen Tag mit solchen Fragen. Allesdings ist jedes Amt leider etwas individuell angehaucht, was dem Ganzen einen faden Nachgeschmack hinterlässt, da sich manche Mitarbeiter einfach nicht an das Gesetz halten ;-)
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