Nager Zubehör, Weidenbrücken bei Dawanda verkaufen?

(3 Antworten) +1 | -0

Hi,
Ich bin Marcel, 23 Jahre alt und wohne in Sachsen.

Ich habe vor Nager Zubehör in Form von Weidenbrücken zu Basteln und diese dann auf Internetplattformen (wie zB. Dawanda, vondir etc.) zu verkaufen.

1.Solange wie ich unter einem Jahreseinkommen von 17500,- und einer Wochenarbeitszeit von unter 18/h bleibe kann ich dies ja als Nebengewerbe anmelden und muss somit keine Umsatzsteuer abführen oder?

2.Muss ich mich bei der IHK oder der HWK anmelden?
3.Was muss ich bei meinen AGB´s beachten?

Muss ich sonst noch was beachten was das Finanzamt angeht oder im allgemeinen Vater Staat?

Marcel

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    keiner ne idee?


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    Ich weiß nicht, wie es in D ist... aber bei uns in Ö musst du das als irgendein Freies Gewerbe melden, wenn du es regelmäßig machst und verdienen willst - frag mich bloß nicht, welches Gewerbe es wäre. Da gibt die Kammer Auskunft.

    Und du musst dich unbedingt erkundigen wegen der Sozialversicherung!! Bei uns ist das so, dass man sich von den Beiträgen für die Gewerbliche SV befreien lassen muss - für die geringfügige, gewerbliche Nebentätigkeit leistet man dann Nachzahlungen an jene Versicherung, bei der man hauptberuflich gemeldet ist.

    AGBs:
    Ich hab einen Jus-Absolventen im Freundeskreis... einfach mal fragen, ob nicht wer wen kennt, der dir kostengünstig helfen könnte.


    Kommentare

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    Entschuldigung, die Osterfeiertage haben hier alles etwas verzögert.


    zu 1.) Nicht verwechseln, es geht hierbei nicht um das Jahreseinkommen sondern um den Umsatz, also die Einnahmen. Auch wenn das nicht hundertprozentig korrekt ist, kann man trotzdem den Umsatz als Einnahmen bezeichnen.

    Dazu kannst Du auch meinen Onlinerechner so Kleinunternehmerregelung benutzen.

    Bitte lies dir auch mein kostenloses E-Book zum Thema nebengewerbe durch. Da werden genau diese Fragen behandelt.

    E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

    für das Hauptgewerbe habe ich auch ein E-Book erstellt:

    E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung

    2.Muss ich mich bei der IHK oder der HWK anmelden?


    Wenn Du einen Gewerbe anmeldest, mit welchem Du später Handel betreiben möchtest, bist du sozusagen Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer ( IHK) entweder meldest du dich freiwillig, oder die werden irgendwann durch dieGewerbeanmeldung auf dich zukommen.

    zu 3) brauchst Du eigene AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen? wenn ja, würde ich sie nicht selber schreiben, sondern von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass du in dieser Branche Derartiges benötigst. Auch ein guter Tipp: sieh dir bei deiner Konkurrenz die AGBs an, daraus kann man die ein oder andere Passage umformuliert auch für sich selbst verwenden.


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