Nachforderung der Umsatzsteuer beim Kunden
(2 Antworten)Hallo,
wir sind seit einigen Jahren als Kleinunternehmer selbstständig. Seit 2007 sind wir schon über die 17.500 hinweg, berechnen aber erst seit diesem Jahr unseren Kunden die MWSt. Unser Steuerberater hat geschlampt und wir haben uns einen neuen Steuerberater gesucht. Der ist der Meinung wir sollten versuchen die MWSt ab 2008 von unseren Kunden anzufordern (Steuererklärung für 2008 läuft noch und 2009 und 2010 ist auch noch nicht bearbeitet). Das ist erstens ein sehr großer Aufwand und zweitens echt peinlich wie ich finde. Dennoch kommen wir wohl nicht drum herum. Nun meine Frage, kann mir jemand bei der Formulierung des Anschreibens helfen? Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden.
Ich bin für jede Hilfe dankbar :-)
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Antworten
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Hallo,
wir haben uns einen neuen Steuerberater gesucht. Der ist der Meinung wir sollten versuchen die MWSt ab 2008 von unseren Kunden anzufordern ...
Nun meine Frage, kann mir jemand bei der Formulierung des Anschreibens helfen?
Aber ja - Ihr neuer Steuerberater.
Denn es genügt kein einfaches Schreiben, Sie haben Ihren Kunden eine neue geänderte ordnungsgemäße Rechnung mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer vorzulegen. Wenn diese vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen diese das Geld, welches sie Ihnen bezahlen, vom Finanzamt zurück, also keine finanzielle Belastung bei Ihren Kunden. Sollte es sich bei Ihren Kunden aber ausschließlich um nicht vorsteuerabzugsberechtigte Privatpersonen handeln, dann können Sie die ganze Aktion vergessen, da wird keiner im nachhinein freiwillig mehr zahlen. Dann empfiehlt sich nur den entstandenen Schaden zu errechnen und bei Ihrem ersten Steuerberater geltend zu machen, der ist gegen Falschberatung versichert.
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Wohl wahr, Kexel hat mal wieder Recht, warum auch nicht, er ist ja selbst Steuerberater und langjährig auch auf unseren Seiten tätig.
Schade, dass derartige Fehler bei Steuerberatern immer noch basieren, auch wir mussten das in der Vergangenheit des Öfteren feststellen. Dann bleibt immer nur noch der Gang zum Rechnungsprogramm, alles stornieren oder eher gesagt eine Gutschrift schreiben, neue Rechnungen erstellen und am besten mit den Kunden vorher mündlich in einem vernünftigen Gespräch die Problematik besprechen. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn, führt nur zur Verwirrung und am Ende ist der Kunde damit nicht einverstanden und blockiert aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen die ganze Aktion. Daher würde ich das vorher mit dem Kunden erklären, bevor ich mir die Arbeit mit neuen Rechnungen machen würde.
Dabei wünsche ich viel Erfolg und vor allem viel Spaß, denn der kommt auf jeden Fall auf.
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