Möchte Dozententätigkeit beginnen

(4 Antworten)
+1 -0

Hallo und eine Frage.

Ich möchte als Dozent für Universitäten und Hochschulen freiberuflich tätig werden.

Einmal als externen Dozent auf Honorarbasis Kurse an Hochschulen halten.
Zum Zweiten Selber Prüfungsvorbereitungskurse für Studenten anbieten, in Räumen, die ich vorher anmiete, aber nur für die Kurszeit.

Das ganze wird ein kleines Unternehmen, Heimbüro, kein Kredit.
Soweit so gut.
Wie stelle ich jetzt meinen Businessplan auf:

Was ich nicht verstehe ist, wie ich meine eigenen Einkommen berechne, wenn das geschätze Einkommen meines Geschäfts feststeht.

Das kann ich abschätzen, indem ich annehme wieviel Kurse ich gebe, wieviel Studenen in meinen Kursen sitzen werden, usw. Das kann ich sogar recht gut abschätzen.

Soweit so gut. Jetzt kommen bei der Schätzung ungefähr 30 000 Euro im Jahr raus.
Klar, jetzt zieh ich Raummiete, Mein Büromatierial ab.
Aber dann. Was ist mit meine privaten Auto, das ich zum hin und her fahren beruflich brauche ? Was ist mit meinen privaten Versicherungen.

Umsatzsteuer muß ich ja nicht zahlen als freiberuflicher Dozent.
Aber wie berechne ich jetzt mein Einkommen, das ich mir selber auszahle.
Das muß ich nämlich wissen, denn das sollte bei 1400 netto liegen. Damit würde ich gut auskommen.
Muß ich mir selbst ein Bruttogehalt auszahlen und darauf wieder Steuerzahlen ? Da ich ja aber auch mein eigenen Arbeitgeber bin, muß ich dann auch noch die Sozialversicherungspflichtigen Arbeitgeber-Anteile zahlen ?

Wäre voll froh, wenn mir jemand helfen könnte. Sehr gut ist, auch eine gutes Beispiel (mit Link) oder ein gutes Buch !
Bitte möglichst einfach. Mein Geschäft wird ja nicht so komplex und in vielen Büchern wird man gleich mit allem erschlagen, wo vieles ich ja nicht brauche

Grüße
Sonja P.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hallo Sonja P. ( Freiberufler2)

    hier die ersten Informationen:

    Das Einkommen für Freiberufler und Einzelunternehmer ist der Gewinn nach Steuern. Jetzt brauchst Du aber nicht bis Du zum Jahresende warten, um den Gewinn zu ermitteln und ihn Dir dann auszuzahlen. Obwohl von der Logik wäre es so richtig. Ich schreibe es aber hypothetisch deswegen doch so, weil es damit am leichtesten verständlich wird.

    Nochmal: Dein persönliches Einkommen sollte der Gewinn nach Steuern sein.
    Wie sieht es in der Praxis jedoch aus? Anders. Du entwickelst für Dich einen Betrag, den Du Dir monatlich auf ein privates Konto von DeinemGeschäftskonto (Bitte getrennte Kassen, zwei Geldbeutel und zwei Bankkonten und nie vermischen) überweist. Dies ist quasi dem Gehalt eines Arbeitnehmers vergleichbar.

    Jetzt kommt der Kasus-Knacktus, wie hoch ist der Betrag?

    Zunächst kannst Du den Betrag selbst frei festlegen. Da gibt es keine Regelungen.

    Allerdings, - ist er zu hoch angesetzt und Du schaust auf das Jahresende, wenn weniger erwirtschaftet ist, als du auf das Privatkonto insgesamt überwiesen hast, dann hast Du deutlich über Deine Verhältnisse gelebt und Du fährst eine Unterdeckung ein und solltest zurückzahlen.

    Ist der Betrag zu niedrig angesetzt, bleibt Dir am Jahresende etwas übrig und Du kannst zum Jahresende dir quasi eine Sonderzahlung auf Dein Privatkonto machen.

    Die Höhe legst Du Phi-mal-Daumen fest, in dem Du von Deinen Einnahmen (Kursgebühren, Honorare) Deine Aufwendungen abziehst und diese Summe durch 12 (Anzahl der Moante) teilst.

    Bitte rechne Deine Einkünfte realitätsnah gut durch. Damit dürfte der erste Teil Deiner Fragen beantwortet sein.

    Es folgen privates Auto, private Versicherungen, Sozialversicherungsabgaben etc. Du schreibst und siehst das richtig. Privat ist Privat und muss von Deinem Privatkonto und nicht von dem Geschäftskonto bezahlt werden. Auch das ist richtig, - als Einzelunternehmer, Freiberufler oder Arbeitgeber bist du insgesamt für Deine soziale Absicherung selbst verantwortlich. Da darf kein Geld vom Geschäftskonto herunter.

    Irgendwann am Ende des Geschäftsjahres wirst Du dann Deine Steuer, möglicherweise Einnahmen/Ausgabenüberschussrechnung mit Einkommensteuer machen. Hier wird Dir ein Ausgleich ermöglicht, den derSteuerberater oder das Finanzamt vornimmt, in dem Du bspw. über das Fahrtenbuch nachweist, welche Privat- und Geschäftsanteile Du beim Fahren hattest. Auch wirst Du bei den Sonderausgaben jetzt die gesamten Sozialversicherungsbeiträge angeben können und nicht etwa die Hälfte wie als Arbeitnehmer (vereinfacht dargestellt).

    Die Frage, ob Du jetzt 1.400,-- Euro als monatliches Salär ( Privatentnahme) ansetzen kannst, lässt sich von mir nicht beantworten. Aber ich denke ich konnte Dir einige Orientierungshilfen auf dem Weg zu einer leichteren Klärung geben.

    Was die Literaturtipps anbetrifft, kann ich Dir zwei Empfehlungen, die sich mit Deinem Fragenumfeld befassen, aussprechen. Du kannst aber gerne vorab in den Inhaltsverzeichnissen unter http://www.uvis-verlag.de/uv5100.htm stöbern, ob die Inhalte Dir weiterhelfen können.

    a.) Existenzgründung - Bussinessplan & Chancen - 2. Auflage - ISBN 978-3-938684-08-5
    b.) Existenzgründung - Fakten & Grundsätzliches - 2. Auflage - ISBN 978-3-938684-07-8

    Jetzt wünsche ich Dir nur noch gutes Gelingen


  • +0 -0

    Danke für die ausführliche Antwort.


  • +0 -0

    Ich habe gerade diese Frage gelesen und bin über eine Aussage gestolpert.

    " Umsatzsteuer muss ich ja nicht zahlen als freiberuflicher Dozent"

    Dies ist für den Unterricht (mit Lehrauftrag) an der Hochschule richtig, aber die in Eigenregie durchgeführten Prüfungsvorbereitungen (ohne Lehrauftrag) sind nicht generell umsatzsteuerfrei.

    Bitte nochmals mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater abklären, bevor sich im Nachhinein eine Steuerpflicht herausstellt.

    Viel Erfolg!

    A.Boll


  • +0 -0

    Noch ein Hinweis zur Umsatzsteuer. Grundsätzlich sind freiberufliche Dozenten umsatzsteuerpflichtig, außer sie arbeiten als Kleingewerbetreibende mit einem Umsatz unter 17.500€ im ersten Jahr; 50.000€ im zweiten Jahr.

    Generell umsatzsteuerbefreit sind Maßnahmen bei Bildungsträgern, die für die Agentur für Arbeit, ARGEs etc. durchgeführt werden.

    Achtung: Diese Umsatzsteuerbefreiung muss schriftlich vom Bildungsträger an den Dozenten weiter gegeben werden. Anderenfalls wird das Honorar steuerseitg vom Finanzamt als incl. Umsatzsteuer angesehen.

    Viel Erfolg!
    U.Vormwald


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner