Mobile Kosmetik - Scheinselbstständig?

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Guten Morgen , mein Name ist Tatjana und wie ihr ein wenig aus der Überschrift entnehmen könnt bin ich Kosmetikerin und wollte mich jetzt Selbstständig machen um nicht soviel Eiegenkapital zu investieren habe ich mich vorher im Internet ein wenig umgesehen dort hab ich auch schnell ein Angebot gefunden und zwar als Mobile Kosmetikerin tätig zu sein also habe ich dort angerufen und einen Termin vereinbart.Diese Firma will Kosmetikerinnen auf ihrem Weg zur Selbststöndigkeit unterstützen und stellt alles was man für die mobile Kosmetik braucht von dr Liege , Produkten bis hin zu Arbeitskleidung alles mit drin alles was ich dafür zahlen soll sind 90€ im Monat quasi als Miete dafür und 50% von meinen Umsatz aus kosmetischen Behandlungen , Umsätze aus anderen Bereichen z.B Nagelmodellage oder anderen sind zu 100% meine.Hörte sich für mich alles traumhaft einfach an - sollte es aber nicht sein , ich brauchte noch ein Auto um meinen Traum zu verwirklichen , nun binich mit allem was ich dafür brauchte sprich Lebenslauf , Businessplan etc. zur Bank um dort mein Fahrzeug zu leasen weil sich die Autobanken mir gegenüber nicht wirklich als offen zeigten.Ich brachte wie gesagt alles fein säuberlich sortiert zur Sparkasse und weil die mitarbeiten krank geworden war musste ich alles ihrem Kollegen geben der mich direkt wieder nach Hause schickte und mir sagte ich solle ihn am nächsten Tag anrufen. Ich rief am nächsten Tag an und er sagte mir die Bank würde es auf garkeinen fall unterstützen da eine Scheinselbstständigkeit vorliegt - ich war geschockt habe vorher nie was von diesem Begriff gehört.Wie is das jetzt in diesem Fall bin ich wenn ich mcih auf die Firma einlasse Scheinselbstständig?
Vielen Dank das ihr euch Zeit genommen habt meinen halben Roman zu lesen

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    Hallo,

    "wann erscheint die Fortsetzung Ihres Romans?"

    Also für mich klingt Ihre Schilderung gar nicht nach Scheinselbständigkeit, sondern viel mehr nach einem Franchisevertrag.

    Da Sie offensichtlich insbesondere nicht der Weisungsgebundenheit des Vertragspartners unterliegen, auch Ihre Kunden selbst suchen müssen und die Kunden Ihren Vertragspartner nicht kennen und kennen lernen (auch nicht auf der Rechnung), Sie von Ihren Kunden und nicht vom Vertragspartner bezahlt werden, Sie keinem Gebietsschutz unterliegen, es schon gar keine Regelungen über Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub gibt, und und und ... liegt keine Scheinselbständigkeit vor.

    Fragen Sie Ihren Bankberater mal wie er dieses begründet und auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und Paragraph) seine Begründung beruht. "Das ist halt so" ist kein Argument.


  • +0 -0

    Wir haben zu dem Thema Scheinselbständigkeit oder auch Scheinselbstständigkeit (neue Rechtschreibung ) gerade einen Beitrag veröffentlicht:

    Wann ist ein Unternehmer Scheinselbständig?


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