Mobile Kosmetik - Scheinselbstständig?
(2 Antworten)Guten Morgen , mein Name ist Tatjana und wie ihr ein wenig aus der Überschrift entnehmen könnt bin ich Kosmetikerin und wollte mich jetzt Selbstständig machen um nicht soviel Eiegenkapital zu investieren habe ich mich vorher im Internet ein wenig umgesehen dort hab ich auch schnell ein Angebot gefunden und zwar als Mobile Kosmetikerin tätig zu sein also habe ich dort angerufen und einen Termin vereinbart.Diese Firma will Kosmetikerinnen auf ihrem Weg zur Selbststöndigkeit unterstützen und stellt alles was man für die mobile Kosmetik braucht von dr Liege , Produkten bis hin zu Arbeitskleidung alles mit drin alles was ich dafür zahlen soll sind 90€ im Monat quasi als Miete dafür und 50% von meinen Umsatz aus kosmetischen Behandlungen , Umsätze aus anderen Bereichen z.B Nagelmodellage oder anderen sind zu 100% meine.Hörte sich für mich alles traumhaft einfach an - sollte es aber nicht sein , ich brauchte noch ein Auto um meinen Traum zu verwirklichen , nun binich mit allem was ich dafür brauchte sprich Lebenslauf , Businessplan etc. zur Bank um dort mein Fahrzeug zu leasen weil sich die Autobanken mir gegenüber nicht wirklich als offen zeigten.Ich brachte wie gesagt alles fein säuberlich sortiert zur Sparkasse und weil die mitarbeiten krank geworden war musste ich alles ihrem Kollegen geben der mich direkt wieder nach Hause schickte und mir sagte ich solle ihn am nächsten Tag anrufen. Ich rief am nächsten Tag an und er sagte mir die Bank würde es auf garkeinen fall unterstützen da eine Scheinselbstständigkeit vorliegt - ich war geschockt habe vorher nie was von diesem Begriff gehört.Wie is das jetzt in diesem Fall bin ich wenn ich mcih auf die Firma einlasse Scheinselbstständig?
Vielen Dank das ihr euch Zeit genommen habt meinen halben Roman zu lesen
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo,
"wann erscheint die Fortsetzung Ihres Romans?"
Also für mich klingt Ihre Schilderung gar nicht nach Scheinselbständigkeit, sondern viel mehr nach einem Franchisevertrag.
Da Sie offensichtlich insbesondere nicht der Weisungsgebundenheit des Vertragspartners unterliegen, auch Ihre Kunden selbst suchen müssen und die Kunden Ihren Vertragspartner nicht kennen und kennen lernen (auch nicht auf der Rechnung), Sie von Ihren Kunden und nicht vom Vertragspartner bezahlt werden, Sie keinem Gebietsschutz unterliegen, es schon gar keine Regelungen über Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub gibt, und und und ... liegt keine Scheinselbständigkeit vor.
Fragen Sie Ihren Bankberater mal wie er dieses begründet und auf welcher Rechtsgrundlage (Gesetz und Paragraph) seine Begründung beruht. "Das ist halt so" ist kein Argument.
-
Wir haben zu dem Thema Scheinselbständigkeit oder auch Scheinselbstständigkeit (neue Rechtschreibung ) gerade einen Beitrag veröffentlicht:
Wann ist ein Unternehmer Scheinselbständig?
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen