Mit Gewerbe möglich?
(2 Antworten)Hallo,
ich betreibe aktuell einige Blogs und finanziere diese durch das Schalten von Werbung. Nun möchte ich aber auch etwas Gewinn erzielen und plane ein Gewerbe zu gründen, um die rechtliche Grundlage zu bieten.
Was ich dann vorhabe ist:
- verkauf digitaler und realer Waren (z.B. eBooks, Premium-Mitgliedschaften für die Blogs, Hardwarekomponenten, etc.)
- Dienstelistungen in Form von Webdesign, -einrichtung, oder Vor-Ort-Service bei PC-Problemen oder ähnlichem.
Meine Frage: Kann ich sowas über ein Gewerbe laufen lassen? Reicht ein Gewerbeschein um mit (digitalen und realen) Gütern zu handeln (und diese dementsprechen beim Großhändler zu erwerben)?
Wenn ja, in welcher Form sollte ich diese Tätigkeiten auf dem Schein bennen? Ich möchte gerne schon etwas Vorwissen erlangen, bevor ich mich nochmals im Gewerbeamt absichern lasse und den Gewerbeschein letzendlich auch beantrage.
Danke schonmal für eure Antworten und Hilfen!
MfG
eXi
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Antworten
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Hallo,
Meine Frage: Kann ich sowas über ein Gewerbe laufen lassen? Reicht ein Gewerbeschein um mit (digitalen und realen) Gütern zu handeln (und diese dementsprechen beim Großhändler zu erwerben)?
Na, einfach so bennenn "Handel mit EDV-Hard- und Software" ggf. mit dem Zusatz "sowie Dienstleistungen in Form von Webdesign und -einrichtung".
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Hallo,
danke für die Antwort.
Das würde in dieser Form schon reichen? Klingt einfacher als gedacht. Habe befürchtet, man müsse sich noch mit dem Handelsregister oder ähnlichem rummschlagen, um offiziell und legal Ware (digital und real) handeln zu dürfen.
MfG
eXi
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