Miete absetzen - noch nicht ganz klar

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Guten Morgen,
ich lese hier schon einige Zeit fleissig mit und habe mich nun auch angemeldet.
Ich habe im Lexikon folgende Aussage gefunden:

Ab 2007 sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer auch den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt (Vollkostenabzug). Die übrigen Varianten entfallen ab 2007.

Dazu eine Frage:
Was genau bedeutet "Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit" ?

Hintergrund:
Ich arbeite 20 Stunden als Angestellter - außer Haus - und 13 Stunden als Kleinunternehmer von zu Hause aus. Die Küche stellt für mich den Mittelpunkt meiner gesamten Tätigkeit als Kleinunternehmer dar - nicht jedoch meiner gesamten beruflichen Tätigkeit. Darf ich nun einen gewissen Prozentsatz der Miete absetzen oder nicht ?

Mit freundlichen Grüßen
kgeyer

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