Mehrwertsteuer Wie was warum?
(2 Antworten)Hallöchen, habe gleich zu Beginn meiner Mitgliedschaft hier ein paar Frägchen .
Kurz zu meiner Person , bin Beamter in Ausbildung , verdiene also noch nicht allzuviel . Zahle pro Monat knapp 1,9 % Lohnsteuer , und wollte mich vielleicht mit einem Kleinunternehmen ( Kleingewerbe,bzw. das ding unter 17500€ im Jahr) etwas dazu verdienen . Habe Steuerklasse 1
So habe mich auch schon reichlich im Netz belesen und hier auch die Suchfunktionen genutzt . Ich weiß die Mwst. kann man auf Antrag außen vor lassen , wenn der Umsatz im Jahr unter 17500€ bleibt , was bei mir der fall sein wird . Ich würde das auch in Betracht ziehen , kann mir aber zur Zeit nicht vorstellen wie das funktioniert . Mein Gewerbe würde einem Handel nachkommen . Ich meine, Ich Kaufe bei Händler A das Produkt B für 10 € und verkaufe es (wohl bei EBAY) für z.B. 18€ . Auf meiner Rechnung verweise ich auf § 19 usw. daher Mwst. 0,00 € . Aber auf der Rechnung des Händler A , welche für mich erstellt wurde , steht das ja meist mit drauf . Zahl ich die dann einfach nicht ( kann ich mir ja so nicht vorstellen ) , Krieg ich die wieder oder wenn ich sie nicht zahle , weil ich auf meinen Sonderstatus im Vorfeld vielleicht hingewiese habe , wie bekommt Händler A die wieder rein ?
Dann weiter , hat jemand Ahnung wie das mit meinem Status als Beamter wegen der Einkommenssteuer ( Bei mir ja Lohnsteuer ) zu verrechnen ist, nach dem selben Satz vielleicht ? Kann ich mir ja auch nicht vorstellen , Vielleicht gesondert abgerechtnet nach meiner Lohnsteuerklasse . Ich weiß es halt nicht , für manche sicher einfach , habe aber überhaupt keinen Plan von der Materie .
Dann noch , Vorsteuer = Mwst. ?
So das wars erst mal , schon ein ganzes Bündel an Fragen , ich weiß aber wie gesagt , überhaupt keinen Plan von der Materie .
Vielen Dank im Vorraus
Was ich noch vergaß zu sagen , ein weiterer Grund , warum ich überhaupt daran denke , ein Gewerbe anzumelden ist , dass ich Hobby mäßig an alten Motorrädern und Autos rumschraube und ein Großhändler Ersatzteile für relativ weniger Geld, als im normalen Shop verkauft aber nur an Gewerbetreibende . Wie würde ,dass dann aussehen , wenn ich Artikel für mich selber bestelle ? Zwecks der Steuern ? Theoretisch erziehle ich ja damit kein Gewinn , muss ich die mir selber "abkaufen" zu unschlagbaren Konditionen ? Oder wie sollte man das am besten verrechnen ? Sind das vielleicht Waren , die ich nicht absetzen konnte ?
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hallo Hans,
ich will mal versuchen hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Hier also meine kleinen AntwortchenAber auf der Rechnung des Händler A , welche für mich erstellt wurde , steht das ja meist mit drauf . Zahl ich die dann einfach nicht ( kann ich mir ja so nicht vorstellen ) , Krieg ich die wieder oder wenn ich sie nicht zahle , weil ich auf meinen Sonderstatus im Vorfeld vielleicht hingewiese habe , wie bekommt Händler A die wieder rein ?
Deinen Status als Kleinunternehmer kannst du mit unseren Onlinerechner zurOnlinerechner zur Kleinunternehmerregelung prüfen.da gibts schonmal einige Informationen zu der ganzen Thematik.
In deinen obigen Zitat hast du einen Denkfehler.
Richtig ist, dass du auf deinen Rechnungen als Kleinunternehmer nach Paragraph neun selben§ 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist. Wie das genau aus Sie, kannst du dir auf unsereRechnung Vorlage anschauen. Dasteht nämlich auch nicht die Zeile Mehrwertsteuer (oder Umsatzsteuer) oder auch die Zahl 19% - auch nicht mwst = 0 EUR
es gibt schlichtweg keine Umsatzsteuer (ist gleich Mehrwertsteuer), daher muss auch nichts vergleichbares ausgewiesen werden. Auch wenn es unterm Strich auf dasselbe kommt.
Fakt ist allerdings, dass dein Lieferant die ihrer die bestellte Ware unter Umständen mit ausgewiesener Umsatzsteuer verkauft, da er selbst anscheinend kein Kleinunternehmer mehr ist. Das berechtigte ich jedoch nicht, die Rechnung zu kürzen, da der Lieferant die Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften erstellen musste.
Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer
Da du selbst nicht umsatzsteuerpflichtig bist, hast du (in der Regel) auch keine Berechtigung, die vom Lieferanten ausgewiesene Vorsteuer ( Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen) beim Finanzamt geltend zu machen. Das ist eben der Nachteil der Kleinunternehmerregelung. Sollte man sich vorher gut überlegen und durchrechnen.Dann weiter , hat jemand Ahnung wie das mit meinem Status als Beamter wegen der Einkommenssteuer ( Bei mir ja Lohnsteuer ) zu verrechnen ist, nach dem selben Satz vielleicht ? Kann ich mir ja auch nicht vorstellen , Vielleicht gesondert abgerechtnet nach meiner Lohnsteuerklasse . Ich weiß es halt nicht , für manche sicher einfach , habe aber überhaupt keinen Plan von der Materie .
Hier meist so einfach zu viele Begriffe durcheinander, so dass es für mich hier sehr müßig ist, dir zunächst bestimmte Fachbegriffe zu erklären. Sicher muss du den Gewinn vor Steuern, aber nicht über die Lohnsteuer, so wie deine Bezüge als Beamte gewinnen, sondern am Jahresende über deine private und persönlicheEinkommensteuererklärung. Du erstellst für dein Gewerbe eineGewinnermittlung, kannst dazu die Neue Anlage Anlage EÜR für 2009 online nutzen, auch wenn du dazu nicht verpflichtet erst, doch dasteht eben alles drin, was du angeben musst. Der so ermittelte Gewinn (oder Verlust) wird deinen anderen Einkünften hinzugerechnet und über die anzuwendende Einkommensteuertabelle mit deinen persönlichen Einkommensteuertarif versteuert. Wenn du das nicht kannst, geht bitte zu einemSteuerberater, und probier hier nicht was zu lernen, wo sich ganze Berufsgruppen hauptberuflich beschäftigen.
dazu lies bitte mal folgende Artikel aus unserem Magazin:
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparen
Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25So das wars erst mal , schon ein ganzes Bündel an Fragen , ich weiß aber wie gesagt , überhaupt keinen Plan von der Materie .
du sagst es und man merkt es
Mein tipp: als Beamter dürfte es du genug Geld verdienen, um dir einen seriösen und professionellenSteuerberater zu leisten. Es ist wirklich besser, viele glauben das nicht, aber das ist der Weg.Kommentar schreiben
Kommentare
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Für Unternehmer gilt:
Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer
Umsatzsteuer = ausgewiesene Steuer in den Ausgangsrechnungen des Unternehmers ( Umsatz, Einnahmen)
Vorsteuer = ausgewiesene Steuer in den Eingangsrechnungen des Unternehmers (Betriebsausgaben, Ausgaben)
Für Privatleute gilt:
Umsatzsteuer = Vorsteuer = Mehrwertsteuer
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