Mahnung vom Finanzamt wegen nichts (?)
(3 Antworten)Hallo,
im Juli hab ich mein Gewerbe angemeldet und im Juli und ein Stück vom August habe ich mich mit meinem Steuerberater beraten und erstmal alles ausgefüllt etc. Wir wählten den Einzelunternehmer und derzeit arbeite ich an meinem Internetauftritt.
Das beste kam heute als ich nach Hause kam. Eine Mahnung vom Finanzamt wegen Juli, wo ich schon am 10.08 Geld zahlen sollte, obwohl ich noch nie eine Rechnung geschrieben habe, weder ein neues Konto oder ein Geschäftskonto habe oder sonst was gemacht habe. Ich hab noch nichts online, weder etwas gewerblich verkauft oder eine Große Summe kassiert.
Mich überfordert das gerade, auch weil ich bis Montag warten muss. Ich frage mich was das soll, wenn das Finanzamt schon so abgeht, obwohl noch gar nichts passiert ist. Meine Steuerberaterin hat auch nie etwas davon erwähnt und ich habe ihr letzten Monat nichts gegeben, deshalb müsste sie das auch genullt haben. Ergo, was soll der "Scheiß"? Hat da irgendeiner einen Rat? Wenn das gleich so anfängt, dann melde ich das Gewerbe nächsten Monat sofort wieder ab.
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Hi belabar,
das sind halt die Gesetzmäßigkeiten des Umsatzsteuergesetzes und die Probleme derer, die sich damit nicht auskennen und noch dazu einen Steuerberater haben der das wohl auch nicht kennt.Das beste kam heute als ich nach Hause kam. Eine Mahnung vom Finanzamt wegen Juli, wo ich schon am 10.08 Geld zahlen sollte, obwohl ich noch nie eine Rechnung geschrieben habe, weder ein neues Konto oder ein Geschäftskonto habe oder sonst was gemacht habe.
Die Abgabefrist / Zahlungsfrist der Umsatzsteuervorauszahlung ist bei Existenzgründern in den ersten beiden Jahren nach der Gründung auf monatlich gesetzt. Daher muss am 10. Tag nach ablauf des Voranmeldungszeitraums (hier Juli) die USt angemeldet und abgeführt sein. egal ob da Rechnungen geschrieben worden sind oder cniht. Im Notfal halt eine Nullmeldung.
Steht alles im § 18 UStG
Um den entgegen zu wirken, da 10 TAge recht knappa sind, gibt es eine so genannte Dauerfrsitverlängerung.
Mehr dazu in unserem Artikel zur UmsatzsteuererklärungMeine Steuerberaterin hat auch nie etwas davon erwähnt und ich habe ihr letzten Monat nichts gegeben, deshalb müsste sie das auch genullt haben.
Eben, dass sollte man von einer Steuerberaterin erwarten können, dass sie alles fristgerecht abgibt und erledigt. Auch die Beantragung der Dauerfristverlängerung (immer einen Monat mehr Zeit, also in dem Fall bis zum 10. 9.) hätte sie machen müssen. Wenn´s schon so losgeht, mal einem anderen Steuerberater konsultieren oder sie gleich darauf ansprechen.
Auch Onlinesteuerberater ist eine günstige und zuverlässige Alternative.Kommentar schreiben
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Es hat sich geklärt. Meine Steuerberaterin hat das wie gewünscht von mir schon länger genullt und nichts versäumt. Das Finanzamt hat sich für einen "Formfehler" entschuldigt.
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