Lagerwert in der Gewinnermittlung mit EÜR eintragen?
(3 Antworten)Hallo Herr Montag,
ich möchte gerne wissen, ob bei der Gewinnermittlung mit EÜR -Formular FA Bayern-auch der Lagerwert einzutragen ist und falls ja wohin?
Besten Dank und freundliche Grüße
Pamdirac
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Antworten
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Hallo Pamdirac,
wenn du Einnahmen-Überschuss-Rechner bist, ist die Rechnung für den Lagerbestand bei Bezahlung eine Betriebsausgabe. Von daher, ist dein Lagerwert doch bereits in der Gewinnermittlung als Wareneingang enthalten.
Oder fertigst du Erzeugnisse selber an?
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Hallo Evelyn,
danke für die Antwort!
Die Frage habe ich mir gestellt aus folgendem Grund:
Wareneinlkauf in 2010: 200.000€
Warenverkauf in 2010: 205.000€
Gewinn: 5.000€ (Nebenkosten werden in diesem Beispiel hier nicht berücksichtigt)
Der realisierte Gewinn ist zwar 5.000,-€ aber ca 50.000€ ist noch nicht verkaufte Ware in Lager.
Ich hätte auch 5.000,-€ Gewinn realisieren können indem ich die ganze Ware mit einem kleineren Gewinn verkauft hätte und somit mein Lagerbestand wäre jetzt 0,-€.
Ist diese Tatsache im EÜR Formular irrelevant?
Besten Dank!
Pamdirac
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Hallo,
das Wesen der EÜR ist eben, dass ein Warenbestand nicht erfasst wird.
Der bezahlte Wareneinkauf stellt Betriebsausgaben dar, unabhängig davon, ob er bereits weiterverkauft wurde oder nicht.
Ob es allerdings bei Ihrem Beispiel überhaupt sinnvoll ist, den Gewinn nach EÜR zu ermittlen oder doch die Aufstellung einer Bilanz steuerlich und wirtschaftlich besser ist, kann nur im Einzelfall von einem Steuerberater berechnet und beurteilt werden. Und zwar auch unter Berücksichtigung möglicher Mehrkosten durch die Aufstellung einer Bilanz. In diesem Fall schont gute Beratung das eigene Vermögen.
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