KV Beitrag bei nebenberuflicher Selbständigkeit
(1 Antwort)Hallo, ich bin seit einem Jahr neben meiner Festanstellung in einer Bildungseinrichtung mit 30 Std. pro Woche als Berufsbetreuerin tätig. Früher galt diese Tätigkeit als freibruflich- seit ein paar Jahren ist aber ein Gewerbe anzumelden.
Da ich in dieser Tätigkeit vom Amtsgericht abhängig bin, d.h. die Fälle von dort bekomme und auch eine Stundenpauschale festgelegt ist, kann man in diesem Job nicht unbegrenzt verdienen, d.h. ich war bisher weniger als 18 Stunden pro Woche (lt. Stundenpauschale) tätigl Nun wird sich dies aber ändern (vorläufig)und ich komme künftig auf ca. 22 -24 Std. pro Woche in der Nebenbeschäftigung. Muß ich dies meiner gesetzlichen Krankenkasse melden und wenn ja ab wann muß ich einen zusätzlichen Beitrag entrichten? Wohlbemerkt, da es sich um Betreuungen handelt, die auch immer wieder aufgehoben werden können kann auch der Zeitfaktor schnell wieder unter 18 Stunden rutschen. Weiß jemand einen genauen Rat?
Vielen Dank und liebe Grüße von Eisangel
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Hallo,
solange die Haupttätigkeit finanziell überwiegt und die 18 Std/Woche nicht überschritten werden, muss auf die Nebentätigkeit keine KV bezahlt werden.
Bei 22-24 Std/Woche sind Sie für die KV hauptberuflich selbständig und müssen auf Ihre Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb KV-Beiträge zahlen.kann auch der Zeitfaktor schnell wieder unter 18 Stunden rutschen.
In diesem speziellen Fall können Sie vielleicht auf eine Durchschnittsregelung hoffen - sprechen Sie mit einem Berater Ihrer Krankenversicherung.Kommentar schreiben
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