Kurzarbeit und Nebentätigkeit
(5 Antworten)Hallo,
in der Firma, in der ich fest angestellt bin, haben wir seit Februar 09 Kurzarbeit, ich war ebenfalls davon betroffen, von Februar bis September 09. Seit Oktober arbeite ich wieder 100 %. Ich habe im November 2009 ein Nebengewerbe angemeldet und erwarte meinen ersten Zahlungseingang im Dezember 2009. Nun habe ich erfahren, daß dieses Geld angerechnet wird auf das bis September erhaltene Kurzarbeitergeld, da die Firma noch KUG angemeldet hat. Da ich nicht betroffen bin, kann ich das gar nicht glauben.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
-
Hi,
eine Anrechnung ist richtig, hier kannst du dazu mehr lesen:
Ausübung eines Nebengewerbes während der Kurzarbeit
und hier gibts dazu noch einen Onlinerechner:
Onlinerechner Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld berechnenKommentar schreiben
Kommentare
-
Hallo,
danke für die Information. Das Gewerbe wurde jedoch nach meiner Kurzarbeit angemeldet, d.h. ich mache seit Oktober keine KUG mehr und werde voraussichtlich auch keine mehr machen. Nebengewerbe läuft seit November, Rechnung wurde bis jetzt noch nicht gestellt.
Wird das Geld dann nachträglich belastet? Sollte ich mit der ersten Rechnung bis nächstes Jahr warten?
Gruß
Kommentare
-
Sorry das betrifft nciht unser Hauptthema die Existenzgründung, daher kann ich dazu auch nciht viel schreiben, kenne aber wen, der das müsste. Ich vermittle mal den Kontakt per Forum und Mail.
Kommentare
-
Hallo Alana,
das ist natürlich schon ein sehr spezieller Fall, den ich in meiner Firma auch noch nicht hatte. Im ersten Moment war ich fast versucht auch der Meinung stattzugeben, dass das nachträglich angerechnet wird. Ich hab jetzt aber nochmal ein wenig gesurft und bin dabei auf eine Richtlinie zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A06-Schaffung/Publikation/V-Kug-Hinweise-Antragsverfahren.pdf, S. 16) gestoßen. Dort heißt es unter anderem:
Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen. Das erzielte und aufgrund einer Nebeneinkommensbescheinigung nachgewiesene Entgelt ist in voller Höhe, d.h. ohne gesetzliche Abzüge, dem Istentgelt hinzuzurechnen. Das gilt auch dann, wenn das Entgelt „brutto wie netto“ gezahlt wird.
Also meiner Meinung nach liegt in deinem Fall keine Zeit des Arbeitsausfalles vor. Das Problem ist, dass sich diese Definition tatsächlich auch auf das Unternehmen beziehen könnte, bei dem du beschäftigt bist. Das kann ich hier allerdings auch nicht beurteilen, ich kenn dein Unternehmen ja nicht.
Du wirst dieses Problem definitiv nicht hier im Internet klären können. Ich kann dir zumindest so viel sagen: Wenn das tatsächlich stimmt, dass es angerechnet werden kann, dann hilft dir eine Rechnung im neuen Jahr auch nichts. Dann geht es nämlich darum, wie lang das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat (für das Gesamtunternehmen, nicht für dich). Und das kann noch ein ganzes Weilchen dauern.
Du hast eigentlich nur eine einzige Möglichkeit, das verbindlich zu klären. Lass dir von deinem Personalbüro beim Hauptarbeitgeber den zuständigen Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur nennen. Telefoniere mit dem und schildere ihm deinen konkreten Fall. Wenn er sagt, dass dein Nebengewerbe in Ordnung ist, dann lass dir das am besten schriftlich bestätigen. Wenn er sagt, dass dein Nebengewerbe angerechnet wird, dann lass dir die rechtliche Grundlage nennen, aus der das hervorgeht. Dann kannst du das selbst nachvollziehen.
Sorry, dass ich dir keine konkretere Antwort darauf geben kann, aber da musst du wohl selbst aktiv werden.
Kommentare
-
Danke Sabine für die umfangreiche Antwort. Ich kann auch nur empfehlen, in einem derartigen Fall einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu einer Erstberatung zu kontaktieren. Dann ist man auf jeden Fall auf der rechtssicheren Seite und erlebt später keine bösen Überraschungen.
Onlinesteuerberater per E-mail-Anfrage kontaktieren oder
Rechtsanwalt per Servicehotline anrufen
Kommentare
Antworten
Interessantes aus dem Magazin
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Neueste Artikel im Magazin
- Gründen für Schüler: Sind Sie schon soweit?
- Gute Azubis trotz schlechter Noten – so finden Sie sie
- Existenzgründung in Japan - mit exotischen Neuheiten erfolgreich werden
- Vorbeugen, Analysieren und Schützen - wie man den Bundestrojaner entfernen kann
- Jugendliche Gründer und Schüler: Auswirkungen auf die Familienversicherung
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Aus dem Magazin
Ausübung eines Nebengewerbes während der Kurzarbeit
In letzter Zeit werden sicherlich einige Arbeitnehmer in die Bredouille gekommen sein, in ...
Kurzarbeit - Sinn oder Unsinn?
Die Kurzarbeit hat dem Arbeitsmarkt im vergangenen Jahr gute Dienste erwiesen. Die befürchteten En...
Onlinerechner Kurzarbeit - Kurzarbeitergeld berechnen
Kurzarbeitergeld berechnen. Das scheint ja in Deutschland derzeit die Mode zu sein. Jeder der Geld...
Aus dem Ratgeber
Kurzarbeit (100%) und vorher noch Nebengewerbe angemeldet
ich hab ein ...
Nebengewerbe während Kurzarbeit angemeldet
Hallo, ich habe ein ...
Kurzarbeitergeld und Nebengewerbe
Hallo zusammen! Bin seit ca. 1 Jahr in ...