Kurzarbeit (100%) und vorher noch Nebengewerbe angemeldet
(7 Antworten)ich hab ein Nebengewerbe(Dienstleistung) angemeldet und nicht bedacht, daß 4-5 Tage Kurzarbeit im Monat liefen, in der Zwischenzeit sind wir plötzlich auf 100% Kurzarbeit. Die Firma will jeden Monat mein "Zubrot" wissen und zum KUG gegenrechnen. Aber ich hab ja schließlich auch Ausgaben, die abgezogen werden müßten-spätestens im nächsten Jahr bei derSteuererklärung. Auch auf dem Arbeitsamt weiß keiner mit der Situation Gewerbe+KUG Bescheid. Somit steh ich im Niemandsland und weiß nicht, ob ich weiter machen kann oder abmelden sollte. Auch weiß ich nicht, ob ich die Startzeit verlagern soll, um 1 Monat...
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Tut mir leid, auch in diesem Fall bin ich etwas überfragt und schreibe daher gar nichts, bevor ich etwas falsches schreibe. Ich kann dir nur den Tipp geben zu einem Steuerberater zu gehen oder unseren Steuerberater hier und Forum Herr Kexel zu fragen. Mit etwas Geduld wird er bestimmt eine gute und brauchbare Antwort schreiben.
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In der Zwischenzeit hab ich mich bei 2 Steuerbüros, der Arbeitsagentur (und die wiederum auf höherer Ebene bei dem zuständigen Büro) kundig gemacht. Die Mitarbeiter im Steuerbüro konnten mit der Forderung meiner Firma, Zuverdienst sofort vom KUG wieder abzustreichen, absolut nichts anfangen. Es gäbe keine Rechenoption bei ihrem Lohnberechnungprogramm, um Nebenverdienst vom Kurzarbeitergeld abzuziehen! Mein regionales Arbeitsamt kannte sich auch nicht aus und rief das übergeordnete Kurzarbeiterservicebüro an. Die Basis weiß darüber nicht Bescheid !!!!!!!!!!! Kurzarbeit Null gibt es aber schon über viele Monate!!!!!Im Internet fand ich von http://www.arbeitsagentur.de ein Rechenbeispiel, was mir sagt, daß jeder ein Idiot wäre, der nebenbei was tut- er mühte sich völlig umsonst. Jeder Arbeitslose+Harz IV darf was dazuverdienen. Bei Kurzarbeit wird so ein Art Leistungsmißbrauch dem Betrieb gegenüber unterstellt. Kurios ist für mich, hätte ich es schon vor der Kurzarbeit getan, würde alles nicht berücksichtigt werden und ich könnte es unbeschollten tun, wie mir lustig ist, da ist es kein Leistungsmißbrauch ... PS. ich lieg bestimmt nicht falsch, wenn ich der festen Ansicht bin- Gewerbe kann man NUR mit dem Finanzamt abrechnen. (Ich glaube, ich bin im falschen Film)
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da keine Behörde (für was sind die eigentlich alle da??) Bescheid weiß, wie bei Kurzarbeit ein Gewerbe zu bewerten ist, melde ich es wieder ab. Schade! Aber ich weiß nicht, wieviele Fallstricke da noch auf mich warten, denn die Firma gab auch erst 2 Monaten später ein Infoblatt mit Verhaltenshinweisen raus, da war es vorbei. Erschwerend kommt noch hinzu, die Behörden kennen sich selber nicht in ihrem Dschungel aus!
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daß jeder ein Idiot wäre, der nebenbei was tut- er mühte sich völlig umsonst.
Leider war, merken wir auch immer wiederGewerbe kann man NUR mit dem Finanzamt abrechnen
ja, den Gewinn ermitteln sie und melden das dem Finanzamt. von dort gibt es dann einen Steuerbescheid, der aber auch für andere Ämter die Grundlage bildet und entsprechend genutzt wird.
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es ist vorbei. Außer Spesen nichts gewesen!!! Einen Rat noch an die, die was begonnen haben, oder wollen. Ich hab herausgefunden: auch wenn man was am 1. eines Monats begonnen hat und die Firma dann im laufenden Monat Kurzarbeit anordnet, ist das dein 1. Kurzarbeitsmonat.. Pech gehabt!!!Den Rest denk dir selber....
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Wer vor der Kurzarbeit einen Nebenjob oder ein Nebengewerbe betrieben hat, dessen Zusatzeinkommen wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Beschäftige, die während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen, müssen sogar mit Kürzungen rechnen.
Quelle:
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im folgenden möchte ich unseren aktuellen Artikel zum Thema Kurzarbeit vorstellen. Dastehen noch einmal alle wichtigen Situationen mit Beispielen drin.
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