Kurz vor der Unternehmensgründung (Kleinunternehmer)

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Hallöchen,

kurz zu meiner Situation. Ich betreibe einen Blog und dieser hat mittlerweile mehrere 10000 Besucher im Monat. Ich bekomme laufend Anfragen, ob ich Werbung schalten will. Zusätzlich dazu bin ich im Partnerprogramm von Amazon. In einem Testlauf, in dem das Geld aber nur als Gutschein auf mein Konto bei Amazon gutgeschrieben wurde, konnte ich 600 Euro in einem Monat einnehmen.

Mein Ziel ist es aber, das Geld legal auf mein Konto überweisen zu können und kein schlechtes Gewissen zu haben.

Soweit ich mich erkundigt habe, könnte ich noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen - und das will ich auch.

Ich will das Kleinunternehmen nebenberuflich ausüben - hauptberuflich bin ich Student und das soll auch so bleiben.

Morgen habe ich einen Termin beim Steuerberater und wollte hier nochmal durchgeben, was ich fragen will und eventuell Anregungen finden, was ich noch rausfinden oder morgen erfragen woll.

Zu den Fakten:

Ich gehe davon aus, dass ich jeden Monat mindestens 600 Euro verdienen werde. Ich wohne noch zu Hause, bekomme Kindergeld sowie 200 Euro Bafög. Aktuell bin ich in der Familienversicherung drin.

Was ich bisher weiß:

  • das Kindergeld bekomme ich noch so lange ich im Jahr weniger als 8004 Euro verdiene - das sollte erstmal der Fall sein.
  • Ich muss mich als Student in meiner gesetzlichen Krankenkasse versichern, da ich mehr als 365 bzw. 400 Euro verdienen werde - aktuell wären das Kosten um die 70-80 Euro im Monat
  • Das Bafög werde ich u.U. gar nicht mehr bekommen, wenn es mit meinem Verdienst verreichet wird. Bis 400 Euro darf ich verdienen, alles darüber wird verrechnet. Die Differenz wären ja 0 Euro.

Was ich noch nicht wei/unklar ist:

  • Muss ich in die Rentenversicherung? Muss ich in die Arbeitslosenversicherung? Ich meine zwar das ist mir überlassen, aber ich frage lieber nochmals. Falls ich in beide Versicherungen muss, weiß jemand, wieviel ich da im Monat ausgeben muss?
  • Kommen noch andere Steuern auf mich zu, die ich u.U. abführen muss (ausgenommen Umsatzsteuer und Einkommenssteuer, falls ich mehr verdienen sollte)

Welche Fragen sollte ich dem Steuerberater morgen noch stellen? Was könnte noch wichtig für mich sein?

Wie schaut es eigentlich aus, wenn ich unregelmäßig Freunde mit denen ich studiere einstellen will - so dass sie z.B. 200 Euro bekommen und dafür z.B. eine gewisse Anzahl an Artikeln schreiben. Ist so etwas erlaubt, kommen hier auch nochmal zusätzliche Kosten auf mich zu, falls ich mich dafür entscheiden sollte?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DS

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    Hallo DS,

    Ich gehe davon aus, dass ich jeden Monat mindestens 600 Euro verdienen werde.

    Ich gehe davon aus, dass ich jeden Monat mindestens 600 Euro verdienen werde.

     

    Verdienen oder umsetzen? Das ist ein Unterschied, denn Umsatz ist nicht gleich Gewinn.

    Krankenkasse ok.

    Rentenversicheurng und Arbeitslosenversicherung - nein.

    Ließ dir unser eBokk für´s Nebengewerbe durch, da werden weitere wichtige Fragen beantwortet.

    Weitere Steuern? Kommt auf den Gewinn am Jahresende an, vorstelbar und möglich wäre: Einkommensteuer, Gewerbesteuer.

    Einstellen?

    Das wäre dann ein Minijob, den müsste man offiziell anmelden und zwar bei der Minijobzentrale. Da fallen ggf. weitere Sozialleistungen an.

    Umsatzsteuer würde ich jedoch vorerst versuchen mit der Kleinunternehmerregleung zu vermeiden. Alles weitere beim Seuerberater. Gern danach ncoh mal hier.

    Viel erfolg

    Mehr zum Thema unter http://www.gruenderlexikon.deIch gehe davon aus, dass ich jeden Monat mindestens 600 Euro verdienen werde.


    Mehr zum Thema unter http://www.gruenderlexikon.de


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    Ich muss mich als Student in meiner gesetzlichen  Krankenkasse versichern, da ich mehr als 365 bzw. 400 Euro verdienen werde - aktuell wären das  Kosten um die 70-80 Euro im Monat

    das klingt logisch, daher beanstadne ich es auch nciht. Sie müssen Krankenversicherung zaheln, weil sie mit dem einkommen nicht mehr gratis familienversichert sein sein können. mehr dazu unter dem Stichwort Familienversicherung im Gründerlexikon

    richtig ist auch, dass sie keine Verpflichtung haben eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Man sollte allerdings prüfen, welche Vorteile man hätte, wenn man denn eine abschließen würde.

    Bei der Rentenversicherung kommt es auf die Branche an. Handwerker sind beispielsweise als hauptberuflicher Unternehmerrenten versicherungspflichtig. Dazu haben wir auch einen beziehungsweise mehrere Artikel verfasst und zwar unter dem Stichwort Rentenversicherungspflicht.


    • Sehr gut, so habe ich das auch verstanden.

      Ich werde die Tage mal bzgl. der Rentenversicherung die DRV anrufen und erfragen, wie das im Detail bei mir aussehen könnte, ob ich was zahlen muss, ob ich freiwillig zahlen kann,...

      Heute mittag gehe ich dann zum Gewerbeamt und schaue, dass ich das da alles angemeldet bekomme.

      Ich habe grade das Papier vor mir liegen, ganz oben ist auszufüllen:
      "Im Handels-, Genossenschaffts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:"

      Was schreibe ich da am besten rein, als Kleinunternehmer (nebenberuflich)

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      • Die selbständige Tätigkeit, die Sie hier beschreiben, ist nicht rentenversicherungspflichtig.

        Über die Krankenversicherung ist es als Student wichtig sich zu informieren. Als Student gibt es grundsätzlich eine Reihe von Vergünstigungen. Man kann nämlich mehr dazu verdienen, ohne den Studententarif zu verlieren. Dieser ist  unschlagbar preiswert.

        Da wir jetzt schon November haben, gehe ich eigentlich davon aus, daß das Versciherungsproblem erst im nächsten Jahr akut wird. In diesem Jahr haben Sie augenscheinlich bisher nebenberuflich gewirkt. In der Krankenversicherung gilt die Jahresbetrachtung und darum auch der monatliche Durchschnitt. Ein oder zwei Monate Geld zum Jahresende bedeutet nicht zwingend schon Beitragspflicht.

        Wenn sich im nächsten Jahr die Bedingungen so ändern, daß wirklich Geld reinkommt, würde ich die ersten  Monate abwarten, genau rechnen was Umsatz und Kosten für einen Gewinn ergeben. Wenn im Duchschnitt die 400 Euro überschritten werden, ist es wohl Zeit, mit der Krankenversicherung über das zusätzlichen Einkommen zu reden. Der versicherungsrechtliche Hauptstatus bleibt aber der Student. Es ist auch nicht unüblich, lediglich einmal jährlich anhand des Einkommensteuerbescheides die Krankenkasse über Zusatzeinkommen zu informieren. Die voraussichtlichen Beiträge sollte man  zurückgelegt haben.

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