KU Umsatzsteuer Regelgrenze überschritten

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Hallo zusammen,

ich bin seit September 09 selbstständig in der Catering- und Mietkochbranche. Beim Finanzamt habe ich mich als Kleinunternehmer, also ohne Umsatzsteuer, angemeldet, weil ich noch nicht wußte, wie das Geschäft so anläuft. Das heißt ich darf in diesem Jahr nicht mehr als 17.500 Euro verdienen (wegen Rumpfgeschäftsjahr auf 4 Monate runtergerechnet 5.833 Euro). Ich befürchte jetzt, dass ich über diese Grenze komme. Muß ich dann Umsatzsteuer nachzahlen am Jahresende, obwohl ich ja auf meinen bisherigen Rechnungen keine Umsatzsteuer eingenommen habe? Würde natürlich gerne weiter Aufträge annehmen, aber habe Angst, dass ich dann am Jahresende draufzahlen muss. Weiß jemand, wie es ist, wenn man im ersten (Rumpfgeschäftsjahr) die Regelgrenze überschreitet??? Muss ich dann mit Nachzahlungen rechnen????
Vielen Dank schon vorab für die Antworten!

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    Hallo Adrien,

    diese Frage wird sehr oft gestellt, und ich versuche sie zu beantworten und Verweise trotzdem auf einen Steuerberater sowie auf unseren Onlinerechner, der nach Eingabe der Zahlen die Situation geklärt:

    http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php

    das ganze nennt sich übrigens Kleinunternehmerregelung.

    und das geht so:
    es müssen immer zwei Jahre gleichzeitig betrachtet werden, zum einen das Vorjahr und das aktuelle Berichtsjahr. bei Existenzgründern geht das natürlich nicht, da es kein Vorjahr gibt. Hier gibt es nur das aktuelle Berichtsjahr und das muss, wie bereits festgestellt wurde anteilig betrachtet werden, da es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt.

    Nachgezahlt muss nicht werden, sobald mein die Grenze in 2009 überschreitet, fängt mein ab dem Jahr 2010 ein, und weißt zu seinen Leistungen zusätzlich Umsatzsteuer aus. Also dann nicht mehr 100 €, sondern 119 €. Wenn man das gleich von Beginn des Jahres an (Januar 2010) macht, ist alles in Ordnung. fällt einem das erst im Mai ein und hat man die Umsatzsteuer bis dahin vergessen zu berechnen, gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder die Rechnungen neue erstellen und die Umsatzsteuer neu berechnen, was eine Nachforderung vom Rechnungsempfänger bedeutet. Oder aber aus den erhaltenen Einnahmen 19% abführen (100 EUR entspricht dann 119%, 19% sind somit 15,97 EUR).


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    Hallo Torsten,

    vielen herzlichen Dank erstmal für die Antwort.
    Eventuell komme ich etwas über die Regelgrenze in 2009. Wenn ich aber damit rechne, dass ich in 2010 nicht über 50.000 Euro an Einnahmen bekomme, muss ich mich dann trotzdem für die Umsatzsteuer anmelden??? Im zweiten GJ ist doch die Regelgrenze für Kleinunternehmer bis 50.000 Euro!?
    Ich habe noch keinen Steuerberater, bin aber auf der Suche. Im Internet findet man ja viele, aber welcher ist der Richtige??? Ich weiß gar nicht bei wem ich anfangen soll. Vielleicht kennt jemand einen guten Steuerberater in Frankfurt am Main??? Für einen Tipp wäre ich dankbar!
    Viele Grüße Adrien


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    Eventuell komme ich etwas über die Regelgrenze in 2009.


    Wenn du es am 1.1.2010 den Umsatz aus 2009 betrachtest und dabei feststellt, dass du mehr als die besagten 17.500 € (oder anteilig) eingenommen hast, bist du ab dem 1.1.2010 umsatzsteuerpflichtig. Dabei spielt die Vorausschau für 2010 (die 50.000 €) keine Rolle mehr, da du bereits die Grenze des Vorjahres überschritten hast. Bei dieser Regelung gilt: entweder oder die andere Grenze überschreiten führt zur Regelbesteuerung.

    ch habe noch keinen Steuerberater, bin aber auf der Suche. Im Internet findet man ja viele, aber welcher ist der Richtige???


    Das ist in der Tat schwierig, ich kann an dieser Stelle nur auf https://www.steuerberaten.de/steuerfactory/beratung/email.php?affcode=GRUENLE verweisen, die sind für ihre Steuerberaterleistungen sehr günstig und überall erreichbar.

    Liest dazu bitte unseren Artikel

    Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparen

    Der obige Steuerberater ist ein Onlinesteuerberater, daher ortsunabhängig.


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