Kreatives Gestalten als Nebentätigkeit
(1 Antwort)Hallo,
obwohl ich schon einiges zu diesem Thema gelesen habe, möchte ich jetzt noch mal genau nachfragen.
Ich (derzeit ALGI) möchte im Bereich kreatives Gestalten eine Nebentätigkeit aufnehmen. Ich fertige Karten in Handarbeit und andere Dekoartikel für besondere Anlässe. So werde ich demnächst auf einer Hochzeitsmesse mit einem Stand vertreten sein, bei dem ich meine selbst gestalteten Einladungs-, Menü-, Danksagungskarten … Hochzeitskerzen … präsentiere, allerdings dort nichts verkaufe, da es Einzelstücke sind. Wenn jemand Interesse haben sollte, würde ich ein weiteres „Stück“ fertigen und es gegen Bezahlung versenden. Der „Besteller“ kann dann z.b. anhand meiner Musterkarte seine eigenen Karten fertigen. Ich würde auch auf Nachfrage eine bestimmte Anzahl z.b. an Einladungskarten für eine Hochzeitsfeier fertigen.
Wenn Interesse/Nachfrage besteht, würde ich auch gern Kurse z.b. an Volkshochschulen oder ähnliches anbieten (Einladungskarten selbst gestalten, Fensterdeko selbst kreieren ….).
Ich habe schon ein Existenzgründerseminar besucht, um meine Fragen diesbezüglich zu klären. Dort wurde mir empfohlen, mich beim Finanzamt und bei der Arbeitsagentur zu melden, um auch mit dem Messestand keinen Ärger zu bekommen. Meine Tätigkeit wurde beim Seminar als freiberuflich eingestuft.
Jetzt habe ich mir beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung organisiert und auch gleichzeitig der Sachbearbeiterin meine geplante Tätigkeit kurz geschildert. Sie meinte unverzüglich: Sie verkaufen – also Gewerbe und damit Gewerbeanmeldung notwendig.
Hier im Forum wird bei solchen „Handarbeiten“ öfters von einer freiberuflichen Tätigkeit gesprochen. Lohnt es sich mit dem Finanzamt darüber „zu diskutieren“, dass ich an eine freiberufliche Tätigkeit glaube?
Schließlich hätte ich bei einer Gewerbeanmeldung voraussichtlich mehr Kosten ( Gewerbesteuer, Mitgliedsbeiträge…)?
Wäre es möglicherweise eine Überlegung, keine Anmeldung beim Finanzamt/ Gewerbeamt vorzunehmen (z.b. wenn ich letztendlich doch weniger Interessenten habe als geplant) und die nur geringen Einnahmen bei meiner „normalen“ Einkommensteuererklärung mit anzugeben?
Ist das irgendwo geregelt?
Herr Kexel hat so etwas (wenn ich alles richtig verstanden habe) in einem vorherigen Thema angesprochen („Gewerbeschein bei Bastelarbeiten? Was tun?“)
Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Suzi
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
sorry, wenn schon so viele Leute so viel dazu gesagt und geschrieben haben, kann ich das nun hier beim besten willen nicht endgültig entscheiden. Ich würde aber auch nicht vom Finanzamt entscheiden lassen, sondern gegebenenfalls mit dem steuerlichen Erfassungsbogen eine freiberufliche Tätigkeit anmelden und abwarten, wie das Finanzamt darauf reagiert. In diesen Fragebogen muss man dann seine Tätigkeit so genau es geht beschreiben, so dass das Finanzamt diese einordnen kann. Wenn es an der Meinung ist, es ist keine freiberufliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche und damit ein Gewerbe, wurde ich zum Steuerberater gehen und das prüfen lassen, so dass der gegebenenfalls die Sache aus steuerlicher Sicht juristischen angeben kann und ihnen somit hilft.
völlig legal und vielleicht auch etwas günstiger geht es mit steuerberaten.de
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Nebenberufliche Selbständigkeit und ALG 1 – dieser Freibetrag steht Unternehmern zu
- Private Nutzung als Kleinunternehmer - Auswirkung auf den Gesamtumsatz
- Speedgründung - über Nacht selbständig
- Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen