Kreatives Gestalten als Nebentätigkeit

(1 Antwort)
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Hallo,
obwohl ich schon einiges zu diesem Thema gelesen habe, möchte ich jetzt noch mal genau nachfragen.
Ich (derzeit ALGI) möchte im Bereich kreatives Gestalten eine Nebentätigkeit aufnehmen. Ich fertige Karten in Handarbeit und andere Dekoartikel für besondere Anlässe. So werde ich demnächst auf einer Hochzeitsmesse mit einem Stand vertreten sein, bei dem ich meine selbst gestalteten Einladungs-, Menü-, Danksagungskarten … Hochzeitskerzen … präsentiere, allerdings dort nichts verkaufe, da es Einzelstücke sind. Wenn jemand Interesse haben sollte, würde ich ein weiteres „Stück“ fertigen und es gegen Bezahlung versenden. Der „Besteller“ kann dann z.b. anhand meiner Musterkarte seine eigenen Karten fertigen. Ich würde auch auf Nachfrage eine bestimmte Anzahl z.b. an Einladungskarten für eine Hochzeitsfeier fertigen.
Wenn Interesse/Nachfrage besteht, würde ich auch gern Kurse z.b. an Volkshochschulen oder ähnliches anbieten (Einladungskarten selbst gestalten, Fensterdeko selbst kreieren ….).

Ich habe schon ein Existenzgründerseminar besucht, um meine Fragen diesbezüglich zu klären. Dort wurde mir empfohlen, mich beim Finanzamt und bei der Arbeitsagentur zu melden, um auch mit dem Messestand keinen Ärger zu bekommen. Meine Tätigkeit wurde beim Seminar als freiberuflich eingestuft.

Jetzt habe ich mir beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung organisiert und auch gleichzeitig der Sachbearbeiterin meine geplante Tätigkeit kurz geschildert. Sie meinte unverzüglich: Sie verkaufen – also Gewerbe und damit Gewerbeanmeldung notwendig.
Hier im Forum wird bei solchen „Handarbeiten“ öfters von einer freiberuflichen Tätigkeit gesprochen. Lohnt es sich mit dem Finanzamt darüber „zu diskutieren“, dass ich an eine freiberufliche Tätigkeit glaube?
Schließlich hätte ich bei einer Gewerbeanmeldung voraussichtlich mehr Kosten ( Gewerbesteuer, Mitgliedsbeiträge…)?

Wäre es möglicherweise eine Überlegung, keine Anmeldung beim Finanzamt/ Gewerbeamt vorzunehmen (z.b. wenn ich letztendlich doch weniger Interessenten habe als geplant) und die nur geringen Einnahmen bei meiner „normalen“ Einkommensteuererklärung mit anzugeben?
Ist das irgendwo geregelt?
Herr Kexel hat so etwas (wenn ich alles richtig verstanden habe) in einem vorherigen Thema angesprochen („Gewerbeschein bei Bastelarbeiten? Was tun?“)

Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Suzi

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Antworten

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    sorry, wenn schon so viele Leute so viel dazu gesagt und geschrieben haben, kann ich das nun hier beim besten willen nicht endgültig entscheiden. Ich würde aber auch nicht vom Finanzamt entscheiden lassen, sondern gegebenenfalls mit dem steuerlichen Erfassungsbogen eine freiberufliche Tätigkeit anmelden und abwarten, wie das Finanzamt darauf reagiert. In diesen Fragebogen muss man dann seine Tätigkeit so genau es geht beschreiben, so dass das Finanzamt diese einordnen kann. Wenn es an der Meinung ist, es ist keine freiberufliche Tätigkeit, sondern eine gewerbliche und damit ein Gewerbe, wurde ich zum Steuerberater gehen und das prüfen lassen, so dass der gegebenenfalls die Sache aus steuerlicher Sicht juristischen angeben kann und ihnen somit hilft.

    völlig legal und vielleicht auch etwas günstiger geht es mit steuerberaten.de


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