KrankenVersicherungsbeiträge bei Arbeitnehmerverhältnis + Selbstständigkeit
(1 Antwort)hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung. Zuerst beschreibe ich die Situation.
Also wenn man als Angestellten versichert ist, wird die KV über dem Gehalt abgerechnet und eben abhängig von der Höhe des Gehalts. Sagen wir mal bei 1000 euro brutto fallen 150 euro KV und PV an (genaue Beträge sind nicht wichtig).
So, jetzt möchte ich mich zusätzlich auch sebstständig machen (Kleinunternehmenr). An dieser Stelle gibt es die Frage, ob hauptberuflich oder nebenberuflich, ich will jetzt erstmal von der nebenberuflicher Selbstständigkeit ausgehen.
Also wenn man Angestellter ist und zusätzlich nebenberuflich selbstständig, wie wird die Krankenversicherung bezahlt bzw. wieviel wird bezahlt? Muss ich KV+PV einmal für mein Arbeitnehmerverhälnis und dann nochmals für meine Selbstständigkeit bezahlen? Also doppelt?
Irgendwo habe ich gehört, dass solange ich von der selbstständigen Tätigkeit monatlich weniger als vom Arbeitnehmerverhälnis verdiene, fallen KV+PV NUR für das Arbeitnehmerverhälnis an (also werden vom Gehalt verrechnet wie in dem Fall wenn ich nur Arbeitnehmer bin und keine Selbstständigkeit). Erst wenn ich von der selbsständigen Tätigkeit mehr verdiene, dann muss man KV+PV sowohl für das Arbeitnehmerverhälnis als auch für Selbstständigkeit zahlen.
Ist das alles so?
Wenn nicht - wie läuft das mit der Krankenversicherung im Falle von Arbeitnehmer und selbstständiger Tätigkeit? Die KV-Beträge doppelt zu zahlen haut aufs Geld... wie kann man das vermeiden?
danke
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Sorry wegen der späten Antwort:
Also wenn man Angestellter ist und zusätzlich nebenberuflich selbstständig, wie wird die Krankenversicherung bezahlt bzw. wieviel wird bezahlt? Muss ich KV+PV einmal für mein Arbeitnehmerverhälnis und dann nochmals für meine Selbstständigkeit bezahlen? Also doppelt?
Nein, nur einmal für das Angestelltenverhältnis.
Irgendwo habe ich gehört, dass solange ich von der selbstständigen Tätigkeit monatlich weniger als vom Arbeitnehmerverhälnis verdiene, fallen KV+PV NUR für das Arbeitnehmerverhälnis an (also werden vom Gehalt verrechnet wie in dem Fall wenn ich nur Arbeitnehmer bin und keine Selbstständigkeit). Erst wenn ich von der selbsständigen Tätigkeit mehr verdiene, dann muss man KV+PV sowohl für das Arbeitnehmerverhälnis als auch für Selbstständigkeit zahlen
Jein, nicht nur das Einkommen ist entscheidend, sondern vorwiegend das verhältnis von eingesetzter Zeit AN zu Selbständiger. Wenn du nciht mehr als 18 Stunden / Woche für das Gewerbe arbeitest sollte alles ok sein. In dieser Zeit wird man sehr unwahrscheinlcih die einkommensgrenzen überschreiten (die ich jetzt auch nciht im Kopf habe). Einfach mal der der gesetzlichen KV nachfragen, wenn du es mit ZHalen genau wissen möchtest.
Oder hier noch mal lesen:
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