Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft
(1 Antwort)Ausgegliedert aus Kleingewerbe, Krankenkasse und Anderes
Ein paar Fragen zur Krankenkasse und Klein- Und Nebenunternehmung.
Hat sich bei den KK am 1.1.2009 etwas geändert oder blieb es bei den €350 monatlich?
Wie soll ich meinen zu erwartenden Gewinn bei einer Dienstleistung die bisher nicht existiert überhaupt verlässlich einschätzen können, falls dies erwartet wird?
Gibt es eine Berufsgenossenschaft für Internet Dienstleistungen oder gar eine Pflichtversicherung?
Möchte die IHK in so einem Fall auch etwas von mir?
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Antworten
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Hallo,
eine Pflichtmitgliedschaft in der Berusgenossenschaft für den Unternehmer besteht nicht. Zuständig sein dürfte in Ihrem Fall die Verwaltungsberufsgenossenschaft http://www.vbg.de/
Ob die IHK was von Ihnen möchte erfahren Sie direkt bei der zuständigen IHK.
Aber ja, Sie möchte Beiträge von Ihnen, sofern Sie Ihre Tätigkeit als Gewerbe und nicht als freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Ob sich bei der KK was geändert hat erfahre Sie direkt bei der zuständigen KK.
Aber ja, die Grenze wurde auf 360 Euro angehoben.
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