Krankenversicherung, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer und bei ebay private Gegenstände verkaufen
(2 Antworten)Also folgende situation:
Mein mann arbeitet vollzeit, ich bin bei ihm versichert.
Nun ist die überlegung, ob er nicht ein kleingewerbe bei ebay anmeldet.
Wir verkaufen ziemlich viel von unseren kindern, und die gewerbeanmeldung hätte den vorteil, dass wir ebent auch in einem etwas größeren umfang verkaufen könnten.
Wenn wir nun das gewerbe auf seinen namen anmelden, wie sieht es dann mit der krankenversicherung aus?
Zahlt die weiterhin der arbeitgeber oder muss er uns privat versichern.
Was muss ich bei einem kleingewerbe denn an steuern zahlen, wenn ich das mit dem vorsteuerdingens nicht mache.
Ich muss gestehen, wir haben keine ahnung von sowas, es hat uns aber jemand auf ebay angeschrieben und gedroht, dass er uns, bzw. meinen mann anzeigt, weil im moment mein hobbyzeugs und bastelzeugs dran ist. Und angesichts seiner kistenweise bücher, die er anschliessend verkaufen möchte wollen wir eben diesem stress vorgreifen.
lohnt sich sowas überhaupt?ich meine, die ebay gebühren sind ja auch nicht ohne. Ich denke, verkaufen könnten wir für ca 400 euro im monat, dann geht ebay weg, was noch?
und wenn jemand die sachen nicht will, wer zahlt dann die rücksendekosten?
und wenn der keller und die garage leer sind, kann man das wieder abmelden?es ist ja kein dauerdings, sondern eben nur ein wirklich extremes ausmisten
danke und liebe grüßethora
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Antworten
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Hallo Thora,
Kein Problem mit Krankenkasse, Dein Mann bezieht über seine Vollzeitbeschäftigung das Haupteinkommen und bleibt dort weiterhin versichert und Du mit.
Bei einem Kleingewerbe falllen keine weiteren Steuern an. Das Vorsteuerdingens willst du nicht realisieren und Gewerbesteuer fällt erst bei beträchtlichen Gewinnen (nicht Umsätze) an, die ihr im Kleingewerbe nicht erzielen werdet. Der Anteil der Einkommensteuer wird sich geringfügig erhöhen, denn die Gewinne (nicht Umsätze) werden dem bisherigen zu versteuernden Einkommen hinzugezählt.
Und ein Gewerbe lässt sich jederzeit wieder abmelden.
Viel Erfolg Jürgen Arnold BDU/CMC
- http://www.uvis.de -
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mehr zum Thema eBay und allem was man rechtlich beachten muss findet sich im Onlinemagazin unter auktionsideen.de
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